Rottach trotzt Drohgebärde

Rottach-Egern nimmt den Kampf gegen die Flächenverdichtung auf. Für den Bereich um die Karl-Theodor-Straße und den Hubertusweg hat der Gemeinderat daher einen flächenbezogenen Bebauungsplan im Sinn.

Einer der Grundstücksbesitzer drohte schon im Vorfeld mit Klage dagegen. Doch die Gemeinde bleibt hart.

Rottach-Egern weht sich gegen weitere Flächenverdichtung in der Karl-Theodor-Straße. Jetzt droht ein Rechtsstreit
Wegen des flächenbezogenen Bebauungsplans, u.a. für die Karl-Theodor-Straße, droht in Rottach ein Rechtsstreit.

Schon seit Jahren sprießen in Rottach-Egern dort Mehrfamilienhäuser aus dem Boden, wo früher kleine Einfamilienhäuser standen. Diese zunehmende Flächenverdichtung will die Gemeinde nun mit flächenbezogenen Bebauungsplänen stoppen. Für den Bereich Karl-Theodor-Straße, Kreuzweg und Hubertusweg wurde der dazugehörige „Bebauungsplan Nr. 22“ gestern Abend in der Gemeinderatssitzung in Rottach-Egern diskutiert.

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Schon im Vorfeld hatte Grundstücksbesitzer Karl O. Bennecke mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte die Gemeinde an dem Bebauungsplan festhalten. Er befürchtet eine Abwertung seines Grundstücks. Seiner Meinung nach verstößt die Maßnahme außerdem gegen das Willkürverbot aus Artikel 18 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung und gegen das deutsche Baurecht. Dagegen will er, falls nötig, klagen.

Gemeinderat wägt Risiken ab

In der Gemeinde sieht man das anders. Bürgermeister Christian Köck erinnerte gestern Abend an das maßgebliche Ziel, das die Gemeinde mit dem Bebauungsplan verfolgt: „Es geht um die Entwicklung unseres Ortes. Dabei dürfen wir uns auch von Drohgebärden nicht von der Linie abbringen lassen, die wir uns selbst im vergangenen Jahr verordnet haben.“

Auch angesichts der drohenden Klage zeigte sich Köck gelassen: „Wir haben uns dieses städteplanerische Ziel gesetzt und es eindeutig formuliert. Das müssen wir nun im Auge behalten.“ Thomas Forche (CSU) unterstützte diese Linie ausdrücklich, ebenso Georg Höß (FWG), der vor der Abstimmung die eventuelle Schadenersatzverpflichtung der Gemeinde geklärt wissen wollte.

Dazu erläuterte Bauamtsleiter Walter Hübsch: „Laut unserem Anwalt Dr. Spieß würde der Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren überstehen, eventuell mit kleinen Änderungen.“ Im Falle einer Klage müsse ein Gericht klären, ob die Gemeinde dem Eigentümer Baurecht weggenommen habe. Laute das Urteil „Ja“, habe die Gemeinde die Möglichkeit, ihre Planungshoheit aufzugeben und den Bebauungsplan aufzuheben. Letzteres könne auch durch den Verwaltungsgerichtshof geschehen. Sein Fazit:

Ich sehe hier kein bedrohliches Szenario für die Gemeinde.

Der Grundstückseigentümer sieht hingegen seine Interessen durch die Planung der Gemeinde bedroht. Der Bebauungsplan kommt seinen eigenen Plänen in die Quere, sein Einfamilienhaus in der Karl-Theodor-Straße abzureißen und stattdessen dort zwei Mehrfamilienhäuser zu bauen. Ein Haus wolle er selber bewohnen, das andere vermieten, wie Bennecke gegenüber der TS erklärte.

Für sein Grundstück sei eine Vermögensschädigung von über einer Million Euro ermittelt worden, sollte der Bebauungsplan wirksam werden, so Bennecke weiter. Er sieht das vorgesehene Baufenster als von der Gemeinde willkürlich gewählt an.

Bennecke führt zudem an, dass auch auf dem in direkter Umgebung liegenden Areal des Gasthof Glasl kürzlich der Bau zweier neuer Gebäude genehmigt wurde. Aus seiner Sicht ist damit die Verdichtung in der gesamten Umgebung bereits eingeleitet. Dem widersprach Hübsch: „Der Umgriff des Gebiets ist nicht willkürlich gewählt. Eine städtebauliche Neuordnung ist in diesem Gebiet sinnvoll und notwendig.“

Gebietsschutz hat Vorrang

Der Gemeinderat ließ sich demnach nicht davon beeindrucken, dass Bennecke ihm in seinem Schreiben „rechtswidriges Vorgehen“ vorwarf und stellte sich geschlossen hinter den Bebauungsplan. Thomas Tomaschek (Grüne) brachte am Ende auf den Punkt, was wohl die meisten Gemeinderäte dachten:

„Es geht hier gar nicht darum, wer recht hat. Das kann niemand von uns beurteilen. Unsere Aufgabe ist es, den Bürgerwillen umzusetzen. Viele Bürger sind der Meinung, dass zu viel gebaut wird. Daher bin ich ganz klar für diesen Bebauungsplan.“ Der wurde vom Gemeinderat dann auch einstimmig angenommen. Lenkt Grundstücksbesitzer Karl O. Bennecke jetzt nicht ein, läuft somit alles auf ein Gerichtsverfahren hinaus.

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