Rottacher beschuldigt vier Asylbewerber

Ein 18-jähriger Rottacher hatte Marihuana zuhause. Nicht zum ersten Mal. Um sich zu entlasten, nannte er vier weitere Namen. Die Männer aus der Wiesseer Asylunterkunft sollen ihm angeblich das Gras verkauft haben. Aber so ganz stimmte die Geschichte wohl nicht.

Asylbewerber im Haus Rheinland sollen angeblich Drogen verkauft haben. / Quelle: Nina Häußinger

Eine etwas verwirrende Geschichte wurde diese Woche am Miesbacher Amtsgericht verhandelt. Der 18-jährige Sascha M. (Name von der Redaktion geändert) saß auf der Anklagebank. Der Grund: Bei ihm wurde zum wiederholten Male Marihuana gefunden. Mit ihm mussten sich vier Asylbewerber aus dem Haus Rheinland in Bad Wiessee verantworten. Der Rottacher hatte die jungen Männer nämlich als Dealer genannt. Sie alle haben ihm nach seinen Angaben in der Asylunterkunft in Bad Wiessee schon einmal Gras verkauft.

Schon mehrfach musste Sascha M. sich wegen des Besitzes von Drogen vor dem Gericht verantworten. Ihm war wohl klar, dass ein erneutes Vergehen nicht mehr so mild geahndet werden dürfte. Am Ende war vielleicht das der Grund, warum er anfing zu plaudern. § 31 BtMG – Strafmilderung oder Absehen von Strafe hätte ihm hier zu Gute kommen können.

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Angeklagter kann sich nicht erinnern

Als er im Oktober vergangenen Jahres eine Aussage bei der Wiesseer Polizei machte, will er mehrere Asylbewerber auf Fotos wiedererkannt haben, die ihm Gras verkauft haben sollen. Allesamt Bewohner der Unterkunft in Bad Wiessee. Woher er denn gewusst habe, dass es dort Gras zu kaufen gebe, wollte Richter Klaus Jürgen-Schmid wissen. Das sei allgemein bekannt, meinte der Rottacher. Es sei schwer im Tal was zu bekommen „Aber bei den Asylbewerbern kriegt man immer was, auch wenn die Qualität schlecht ist“, wird Sascha M. im Polizeiprotokoll zitiert.

Richter Schmid befragte den Beschuldigten genauer über den Ablauf. Insgesamt fünf Mal will Sascha M. in die Asylunterkunft gekommen sein, um Drogen zu erwerben. Immer soll einer der vier angeklagten Asylbewerber der Verkäufer gewesen oder jedenfalls an den Verhandlungen in irgendeiner Form beteiligt gewesen sein. Laut Polizeiprotokoll hatte er ausgesagt, dass das Gras in einem weißen Eimer aufbewahrt werde. Während der gestrigen Verhandlung war es dann aber eine braune oder weiße Mülltüte.

Wer ihm wann etwas verkauft hatte, daran konnte sich Sascha M. gestern jedenfalls nicht mehr erinnern. Auch war er sich plötzlich nicht sicher, ob denn nun wirklich alle jungen Männer an den Deals beteiligt waren. In jedem Fall sei noch ein anderer Mann vor Ort gewesen, der nicht angeklagt war. Einer der Angeklagten sei ihm aber schon im Gedächtnis geblieben. Er sei es auch gewesen, den er bei der Polizei beschrieben habe.

Anwälte entrüstet

Richter Schmid befand, dass die Beschreibung aber doch eher auf einen anderen der angeklagten Männer passte – Luca S. (Name von der Redaktion geändert), der schon früher einmal wegen Drogen auffällig geworden sei. Alle vier Flüchtlinge – zwei von ihnen waren mit einem Anwalt gekommen – beteuerten, den angeklagten Sascha M. nicht zu kennen. Auch habe niemand von ihnen etwas mit Drogen zu tun oder wisse von derartigen Geschäften in der Wiesseer Asylunterkunft.

Am Ende konnte man den vier jungen Männern aus Afghanistan und dem Iran nichts nachweisen. Sie alle haben eine Arbeit oder machen aktuell eine Lehre. Luca S., der auf die Beschreibung von Sascha M. passen könnte, wohnt mittlerweile mit seiner Verlobten in einer Wohnung in Rottach-Egern.

Vor allem die Anwälte der zwei Asylbewerber waren entrüstet. „Ich koche vor Wut“, meint einer der Verteidiger. Es sei ja so viel einfacher irgendeinen Asylbewerber zu beschuldigen. Hauptsache ich bekomme selbst einen Bonus. In München behaupten die Leute, sie haben die Drogen vom Hauptbahnhof oder Ostbahnhof. Hier sei es eben die Asylunterkunft.

Ein Wochenende ins Gefängnis

Auch sein Kollege gab ihm recht. „Diese Menschen versuchen hier Fuß zu fassen, dass man die so hinhängt, das geht nicht.“ Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Freizeitarreste, fünf weitere Drogenscreenings und 800 Euro Geldstrafe für den Angeklagten Sascha M, Freispruch für alle übrigen Männer. Richter Schmid entschied sich am Ende für nur einen Freizeitarrest für Sascha M. und für Freispruch für die vier weiteren Angeklagten.

Den Arrest muss der junge Rottacher an einem Wochenende absitzen. „Ich habe mich für einen Arrest entschieden, weil der Angeklagte geständig war und nichts beschönigt hat.“ Ob und wieweit die Geschichte von Sascha M. stimme, sei schwer zu sagen.

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