Rottacher filmt vertrauliches Gespräch

Ein Rottacher soll eine junge Frau im Moschner geschlagen haben. Als die Polizei vor Ort eintrifft, fängt der Mann an, alles zu filmen – auch ein Gespräch mit den Beamten. Das hat jetzt Folgen.

Vor dem Moschner in Rottach versuchten die Beamten den jungen Mann im November zu verhören – doch er filmte sie dabei / Archivbild

Letzte Woche musste sich ein Rottacher vor dem Amtsgericht in Miesbach verantworten. Der Grund: er soll ein vertraulich geführtes Gespräch mit einem Polizeibeamten mitgefilmt haben, ohne dass dieser einverstanden war.

Das Ganze ereignete sich am 17. November 2018 um zirka 1.30 Uhr vor dem Moschner in Rottach-Egern. Dort kam es zwischen dem Angeklagten und einer jungen Frau zu einer Auseinandersetzung. Er habe ein Getränk über ihre Kleidung geschüttet und sie geschlagen, so ihre Vorwürfe. Die Polizei musste anrücken. Die beiden Beamten von der Polizeiinspektion Bad Wiessee wollten sich den Vorfall von beiden Seiten schildern lassen.

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Rottacher filmt sogar Alkoholtest

Der Beschuldigte habe schon beim Eintreffen alles gefilmt, sagte der Polizist, der als Zeuge geladen war. Auch bei der Befragung selbst, die dann am Dienstfahrzeug stattgefunden habe, soll er die Polizisten gefilmt und die eigenen Aufnahmen immer wieder kommentiert haben. Dieses Gespräch hatte in den Augen des anwesenden Polizisten als nicht-öffentliches Gespräch gegolten und war somit nur für die Ohren der Anwesenden bestimmt. Dass der Angeklagte dieses jedoch mit seinem Smartphone aufgezeichnet hatte, führte dann zu der vorliegenden Anklage.

Der Beamte schilderte, dass die Situation vor Ort von Anfang an angespannt gewesen sei. Sowohl der Beschuldigte als auch die junge Frau seien alkoholisiert gewesen. Mit dem Angeklagten habe man dann auch einen Alkoholtest durchgeführt. Den habe er zwar ohne Probleme akzeptiert. Aber auch hier alles mit dem Handy dokumentiert.

Der Rottacher habe auch nach “mehrmaliger Aufforderung”, das Handy wegzulegen, den Anweisungen der Polizisten nicht Folge geleistet. Daher habe der Kollege dem Beschuldigten das Handy “aus der Hand gedreht”, wie der Zeuge erklärt. Um die Situation nicht gänzlich eskalieren zu lasse, habe man ihm das Handy aber später wiedergegeben.

Verhandlung wurde unterbrochen

Der Anwalt des Angeklagten erklärte: „Er wollte die Gesamtsituation dokumentieren, um nicht nachträglich belastet zu werden.“ Das sei aber nicht aus Respektlosigkeit geschehen. Der junge Mann hatte schließlich am nächsten Tag die Aufnahmen auf einem USB-Stick bei der Polizei in Bad Wiessee vorbeigebracht.

Der Richter entschied letztendendes die Verhandlung zu unterbrechen. Für den kommenden Termin soll dann der zweite Polizeibeamte verhört werden, der sich bei der letzten Verhandlung im Ausland aufhielt.

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