Rottacher zu Gefängnisstrafe verurteilt

Im November 2017 war Mirko S. in Rottach unterwegs. In der Tasche hatte er eine ordentliche Menge Marihuana. Mit einer Geldstrafe wollte Richter Leitner ihn dieses Mal nicht mehr davonkommen lassen.

Mirko S. hatte eine große Menge an Marihuana in der Tasche, als die Polizei ihn kontrollierte

Am 3. November vergangenen Jahres war Mirko S. gegen 22 Uhr in Rottach unterwegs. In der Tasche hatte er über 36 Gramm Marihuana. Er rechnete damit, dass er an diesem Abend wie geplant mit seinen zehn Gramm nach Hause gehen würde und die übrigen 26,3 Gramm an seinen Komplizen übergeben werden.

Doch es kam anders. Der Rottacher wurde von einer Streife der Wiesseer Polizei kontrolliert und flog auf. Er stritt nichts ab, gestand sofort. Das Fatale: Mirko S. hat schon Vorstrafen. Darunter Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer sowie Fahrerflucht. Keine Lappalien.

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Die Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht dauerte daher auch nicht lange. S. gestand seine Schuld in vollem Umfang und versicherte Richter Walter Leitner zudem seit einem halben Jahr fast gar keine Drogen mehr zu konsumieren. In erster Linie, weil es Streit mit seiner Lebensgefährtin gab.

Angeklagter ist geständig

Mit den acht und 17-jährigen Kindern lebt Mirko S. in der Eigentumswohnung seiner Freundin. Sein gesamtes Gehalt fließt in den gemeinsamen Haushalt. Auch für seine Vorstrafen zahlt er im Moment noch Raten an den Staat.

Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Angeklagten bei der Verhandlung, dass nur zehn Gramm der beschlagnahmten Drogen zum Eigenbedarf waren und er den Rest weitergeben wollte. Auch dass Mirko S. geständig war und Marihuana zu den weichen Drogen zählt, sollte sich eher positiv auf das Strafmaß auswirken. Trotzdem waren es vor allem die Vorstrafen, die am Ende zur Forderung nach 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.000 Euro für einen wohltätigen Zweck führten.

Geldstrafe reicht nicht mehr

Und auch der Verteidiger war sich der Lage seines Mandanten bewusst. Forderte aber trotzdem nur eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro. Richter Walter Leitner sprach Mirko S. am Ende zwar schuldig für den Erwerb und Besitz von Marihuana. Er betonte, dass Geldstrafen den Angeklagten wohl nicht wirklich interessieren. Trotz der Strafen bei den letzten Vergehen, sei er wieder straffällig geworden. „Das hat Sie kalt gelassen“, so Leitner.

Deshalb, und wegen der Menge der gefundenen Drogen und der Anzahl der Vorstrafen, verurteilte er den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro, die in monatlichen Raten von 100 Euro an die Caritas Drogenberatung in Miesbach zu zahlen sind.

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