Das Landratsamt hatte das brisante Thema Brandschutz in Asylbewerberunterkünften im Rahmen eines Runden Tisches besprechen lassen. Mit dabei unter anderem der stellvertretende Landrat Klaus Thurnhuber, Kreisbrandrat Anton Riblinger, aber auch Kreisbaumeister Werner Pawlovsky sowie ein Vertreter der Regierung von Oberbayern, die die aktuellen Vorgaben diskutierten.
Dabei habe sich gezeigt, so Landrat Wolfgang Rzehak, dass die bisherige Praxis des Landratsamts richtig sei.
Ich stelle mich hier klar vor meine Verwaltung: Sicherheit geht vor. Bei den Brandschutzstandards werden wir auch künftig keine Abstriche machen.
Rzehak sieht eine hohe Fürsorgepflicht der Behörde. „Das Landratsamt ist für die Sicherheit der Asylbewerber verantwortlich, denn wir verteilen die Menschen auf die Unterkünfte. Sie können nicht selbst entscheiden, wo sie wohnen wollen. Wir können und dürfen uns nicht aus der Verantwortung stehlen, indem wir beim Thema Brandschutz einfach wegschauen.“
Das gehe erfahrungsgemäß immer nur so lange gut, bis etwas passiere. Im Gegensatz zu Asylbewerbern könnten anerkannte Flüchtlinge selbst darüber entscheiden, ob sie eine Wohnung beziehen wollen oder nicht, erläutert Rzehak. Hier liege die Verantwortung dann bei der betreffenden Person selbst, ob sie die Gegebenheiten trotz eventueller Mängel akzeptiere.
Viele Gründe für Ablehnungen
Jeder Entscheidung für oder gegen ein Objekt liege eine individuelle Prüfung von Vertretern des Bauamts zugrunde. Der mehrfach geäußerte Vorwurf, Einzelheizungen seien in jedem Fall unzulässig, sei nicht korrekt. Radiatoren beispielsweise seien möglich. Einzelöfen seien zwar grundsätzlich ausgeschlossen, aber in begründeten Einzelfällen tolerabel.
Es ist noch keine Immobilie allein wegen eines Einzelofens abgelehnt worden.
So betont es der Landrat. Meist fehle es gleichzeitig auch an anderer Stelle, beispielsweise generell an der Bausubstanz der Immobilie. Zur Verdeutlichung: Von 90 Unterkünften, die dem Fachbereich für Asylangelegenheiten seit Oktober 2013 angeboten worden seien, seien lediglich fünf aufgrund eines unzureichenden Brandschutzes abgelehnt worden.
Für Immobilienbesitzer, die eine Unterkunft für Asylbewerber zur Verfügung stellen wollen, bieten Bautechniker des Landratsamts einen kostenlosen Service an: eine Begehung der Immobilie, um die Sicherheit in der Unterkunft zu gewährleisten. Alternativ steht es dem Eigentümer frei, eine Bestätigung eines Nachweisberechtigten für Brandschutz über die sichere Benutzbarkeit des Objekts vorzulegen.
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