Am 6. Juli ist ein geändertes Bundesgesetz in Kraft getreten. Demnach dürfen scharfe Waffen und Munition nur noch in widerstandsfähigen Sicherheitsbehältnissen mit dem hohen Widerstandsgrad „0“ aufbewahrt werden. Wie das Landratsamt Miesbach in einer aktuellen Pressemeldung erklärt, soll damit der unberechtigte Zugriff auf Waffen verhindert werden.
Vor der Gesetztes-Reform waren auch weniger widerstandsfähige Behältnisse legal. Diese dürfen sogar auch weiterhin benutzt werden. „Jäger und Schützen sollen so vor übermäßigen finanziellen Belastungen geschützt werden“, erklärt Bayerischer Innenminister Joachim Herrmann.
Wird also ein bisher zulässiger Waffenschrank in einer häuslichen Gemeinschaft genutzt, darf dieser auch trotz geändertem Gesetz von Neu-Waffenbesitzern verwendet werden. Auch im Erbfall gilt diese Ausnahmeregelung.
Erneute Amnestie
Mit der Änderung des Waffengesetzes ist auch wieder eine Amnestie in Kraft getreten. Wer illegal im Besitz einer Waffe ist, hat die Möglichkeit, diese bis zum 1. Juli 2018 bei der Polizei oder im Landratsamt abzugeben – und das ganz ohne Strafe.
Eine vergleichbare Amnestie hatte es bereits 2009 gegeben, in ganz Deutschland wurden dabei rund 200.000 Waffen eingesammelt. Auch zum Fachbereich des Landratsamts Miesbach wurden einige Waffen gebracht. Oft waren es Altwaffen, die schon lange im Besitz der Familie waren. Zuständiger Fachbereichsleiter Christian Pöltl erklärt:
Wir vermuten, dass schon viele dieser Waffen abgegeben wurden. Jetzt wollen wir Alle ermuntern, die noch unerlaubt Waffen oder Munition besitzen, diese auch in sichere Verwahrung zu geben. Jede Waffe und jede Munition, die wir einsammeln, ist ein Sicherheitsgewinn für unseren Landkreis.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern weist außerdem darauf hin, dass nach dem gleichen Verfahren auch legale Waffen bei der Polizei oder dem Landratsamt abgegeben werden können. Nach Unterzeichnung einer Eigentumsverzichtserklärung werden die Waffen dann an das Landeskriminalamt weitergeleitet und vernichtet.
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