Schutz vor der Geflügelpest

In zahlreichen bayerischen Regionen ist in den vergangenen Wochen die Geflügelpest ausgebrochen. Das Landratsamt Miesbach hat nun reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen.

Das Landratsamt Miesbach hat zum Schutz vor der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen. / Beispielbild: Pixabay

In mehreren Betrieben in Bayern, unter anderem im Landkreis Bamberg und Bayreuth, ist in der vergangenen Woche die Geflügelpest ausgebrochen. Vor allem in Mittelfranken breitet sich die Erkrankung immer weiter aus. Viele Regionen reagieren nun, so auch der Landkreis Miesbach.

So wurde gestern eine neue Allgemeinverfügung zum Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Eine Karte in der Allgemeinverfügung zeigt, in welchen Gebieten sie gilt. Kurz zusammengefasst bedeutet dies für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in den markierten Bereichen Folgendes:

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  • Auftstallung des Geflügels (in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren, die durch klein-/engmaschige Begrenzung das Eindringen von Wildvögeln unterbindet)
  • Halter von Geflügel mit einem Bestand von 1 bis einschließlich 100 Stück müssen ein Bestandsregister über die Anzahl der verendeten Tiere zu führen.
  • Halter von Geflügel mit einem Bestand von 101 bis einschließlich 1000 Stück Geflügel haben ergänzend Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen. Des Weiteren sind besondere Hygiene- und Schutzvorkehrungen zu treffen.
  • Ausstellungen, Märkte und Schauen von Geflügel sind verboten.
  • Es gilt ein Fütterungsverbot für Greif- und Wasservögel.

Zur Erklärung

Das Wort „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Das derzeitige HPAIV H5 Virus gilt als hoch pathogenes aviäres Influenza A-Virus. „Dieses kann bei Nutzgeflügel zu schweren Schäden in den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verenden kann“, heißt es seitens des Landratsamts.

Daher kommt auch der Begriff „Geflügelpest“, die also eine besonders schwere Form der Vogelgrippe meint.

Eine Risikobewertung zum Auftreten des HPAIV H5 Virus wird regelmäßig vom Friedrich-Loeffler- Institut veröffentlicht. Diese Einschätzung ist die Grundlage für alle Maßnahmen in und um die betroffenen Gebiete. Das Geflügelpest-Virus HPAIV H5 wurde in den vergangenen Wochen in mehreren Fällen bei Wildvögeln in Bayern und in mehreren Hausgeflügelbeständen festgestellt.

„Es ist wichtig, die Maßnahmen einheitlich durchzuführen, um das Risiko eines Eintrags und der möglichen Verbreitung der Infektionen zu reduzieren“, heißt es weiter. Das Landratsamt Miesbach stehe daher mit den umliegenden Landratsämtern im Austausch. Die genauen Maßnahmen der Allgemeinverfügung und die entsprechende Karte finden Sie hier (Amtsblatt 11/2021 vom 15.03.2021).

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