Schwarzbau sorgt für Streit

Ein Streit zwischen der Gemeinde Kreuth und dem Landratsamt muss nun gerichtlich geregelt werden. Das Landratsamt hat einen Schwarzbau nachträglich genehmigt. Ein Unding, findet die Gemeinde. Das Gebäude sei höher als erlaubt.

Gemeinde Kreuth klagt gegen Landratsamt: Das Haus ist zu hoch
Die Gemeinde Kreuth klagt gegen das Landratsamt: Das Haus ist zu hoch.

Schwarzbauten sind ein häufiges Thema im Landkreis. Das Haus von Jakob Kreidl in Ellbach ist wohl das bekannteste Beispiel im Umkreis. Höhere und größere Gebäude versprechen den Eigentümern einen höheren Verkaufswert und natürlich mehr Platz. Den Gemeinden hingegen sind sie ein Dorn im Auge. Die Häuser verschandelten das Dorfbild und versperrten anderen die Sicht, heißt es. In einigen Fällen schaffen es die Besitzer jedoch, die Gemeinde vom Landratsamt überstimmen zu lassen. Überhaupt nicht gerne gesehen wird das jedoch in den Rathäusern.

Das Streitobjekt im aktuellen Fall ist ein Neubau im Kreuther Ortsteil Point. Die Bauherrin habe sich beim Errichten des Gebäudes nicht an die Baugenehmigung gehalten. Sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Höhe entspreche das Gebäude nicht den Vorgaben der Gemeinde, erklärt Bürgermeister Josef Bierschneider auf Nachfrage.

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Das Landratsamt entscheidet – die Gemeinde klagt

Das Landratsamt sieht das jedoch anders und genehmigte den Bau nachträglich. Die Umgebungsbebauung sei für die Genehmigung maßgeblich und ein Nachbarhaus sei sowohl größer als auch höher. Aus diesem Grund sei der unteren Baubehörde nichts anderes übrig geblieben, als das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, erklärt die Pressesprecherin im Landratsamt, Gabriele Dorby.

Dagegen klagt die Gemeinde nun. Die vom Landratsamt als Bemessungsgrundlage herangezogenen Gebäude seien unerheblich. Das Landratsamt habe nicht beachtet, dass das von ihnen zum Vergleich herangezogene Haus in einer Senke stehe und sich die Höhen dort nicht auf das Ortsbild auswirkten. Welche der beiden Seiten recht hat, wird nun das Verwaltungsgericht München in einer öffentlichen Sitzung am 20. Mai klären müssen.

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