Schwarzfahrer landet vor Gericht

Erst ohne Ticket in der BOB und dann auch noch einen Polizisten beleidigt. Ein Asylbewerber aus Tegernsee stand gestern vor Gericht. Und hatte seine eigene Geschichte mitgebracht.

Ticket oder kein Ticket. Und wie war das mit der Beleidigung?

Gestern Nachmittag stand der 23-Jährige aus dem Senegal vor dem Amtsgericht in Miesbach. Mittlerweile lebt der junge Mann in Kreuth. Doch zum Tatzeitpunkt lebte er in der Dreifachturnhalle in Tegernsee. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Erschleichen von Dienstleistungen, also Schwarzfahren, Betrug und Beleidigung vor.

Bereits ein Jahr ist es her, dass der Angeklagte mit dem Zug auf dem Heimweg aus München war. Er nahm wie immer die Bayerische Oberlandbahn. Auf seinen Fahrschein angesprochen, konnte er keinen vorzeigen. Er musste in Holzkirchen aussteigen und vergaß dabei seinen Rucksack im Zug. Gegenüber den Kontrolleuren gab er an, dass sich darin sein Ticket befand. Als BOB-Angestellte den Rucksack in Tegernsee durchsuchten, fanden sie darin keinen Fahrschein. Ebenfalls im Zug hatte der junge Mann einen Polizisten beleidigt – so sah es zumindest die Staatsanwaltschaft.

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Grober Wortwechsel

Der Senegalese hatte sich auf einen Sitz in der 1. Klasse gesetzt. Er wurde von einem Mann, der sich später als Polizist auswies, darauf hingewiesen, dass er dort nicht sitzen dürfe. Durch seinen Dolmetscher ließ der Angeklagte erklären:

Die Worte waren nicht wirklich rassistisch, aber sehr nett waren sie auch nicht gerade.

Der Beschuldigte wehrte sich gegen den Polizisten verbal und wurde daraufhin von dem Beamten angezeigt. Während der Verhandlung musste Richter Walter Leitner den Dolmetscher anweisen, nur das Gesagte zu übersetzen. „Sie sollen nicht interpretieren und nicht verteidigen“, erklärte er. „Übersetzen Sie bitte einfach genau das, was gesagt wird. Nicht mehr und nicht weniger.“ Auch die Verteidigerin musste darauf hingewiesen werden, in welcher Reihenfolge die Befragung erfolgt:

Erst bin ich dran, dann der Staatsanwalt. Dann können Sie ihren Mandanten befragen.

Der Angeklagte gab an bei der besagten Fahrt ein Rückfahrticket gehabt zu haben. Richter wie auch der Staatsanwalt wollten von dem Mann daraufhin wissen, wo er den Fahrschein aufbewahrt hatte, was das Ticket gekostet habe, wie oft der Mann nach München fahre, wo genau das Ticket erworben wurde und warum er eigentlich in Holzkirchen ausgestiegen sei. Trotz der intensiven Befragung war Leitner auf einen schnellen Abschluss für das Verfahren aus.

Aufgrund der Geringfügigkeit der Tat und weil sich der Angeklagte zuvor nichts hat zu Schulden kommen lassen, schlug er eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Leistung von 40 Sozialstunden vor. Am Ende akzeptierte der Angeklagte die Auflagen. Trotzdem fühlte er sich offensichtlich zu unrecht verurteilt, denn seine Verteidigerin erklärte, dass damit kein Schuldeingeständnis verbunden sei. Richter Leitner abschließend:

Das ist uns relativ wurscht.

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