Seesteg Tegernsee: Entscheidendes Gerichtsurteil rückt näher

Der beliebte Seeuferweg zum Cafe Seehaus in Tegernsee / Aufnahme: mein-tegernsee.de

Sechste Ergänzung vom 24. März / 21:59 Uhr
Langsam wird`s etwas unübersichtlich in diesem Beitrag. Aber so passt`s wenigstens mittlerweile zum gesamten Thema Seesteg: Wer klagt? Was hat Bürgermeister Janssen vor? Wann wird verhandelt und worüber überhaupt? Kommt es eventuell sogar zu einem Bürgerbegehren?

Wir versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Wer trotzdem einen gesamten Überblick über das Thema bekommen möchte, sollte sich die Zeit nehmen und den Artikel bis August letzten Jahres komplett lesen. Viel Erfolg!

Worum geht`s? Um den Steg zwischen Länd und Macke-Anlage. Etwa 200 Meter lang. Und umstritten.

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Was spricht dagegen? Einerseits soll er an den Grundstücken der Anlieger vorbeiführen und andererseits den Uferbereich “verschandeln”. Prominentester Gegner ist Finanzminister Fahrenschon, dem auch die Bayrische Seenverwaltung untergeordnet ist, der wiederrum der Tegernsee “gehört”.

Was spricht dafür? Die Mehrheit des Stadtrates sieht darin eine Verbesserung der Situation vor Ort. Die Gäste können am Wasser flanieren und müssen nicht wie bisher an der vielbefahrenen Hauptstraße laufen.

Wer klagt? Drei Seeanlieger und das Herzogliche Brauhaus, dem der Gasthof Guggemoos gehört. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Die Verhandlung darüber findet am 12. April statt.

Was sagt Bürgermeister Janssen? Gegenüber dem Merkur zeigt sich Janssen betont zuversichtlich. Sein Argument: Auch der mittlerweile sehr beliebte und voll integrierte Seesteg zwischen Länd und Rathaus wurde erst vor Gericht freigegeben. Zugunsten der Stadt.

Was sagen die Kläger bzw. ihr Anwalt? “Es bestehen unzumutbare Lärmeinwirkungen sowie gleichermaßen unzumutbare Einblickmöglichkeiten in die Gebäude unserer Mandanten”. Kläger-Anwalt Fabian Gerster zeigt sich ebenfalls sehr zuversichtlich, dass das Gericht der Argumentation folgt.

Und was sagt die Seenverwaltung bzw. Georg Fahrenschon? Nichts. Abwarten und je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens entscheiden.

Und da es vor Gericht bekanntlich wie auf hoher See ist, entscheidet Gottes Hand. Sprich: Nichts genaues weiß man jetzt. Und das gilt auch für ein mögliches Bürgerbegehren.

Peter Janssen ist zuversichtlich für den Ausgang des Rechtsstreits

Fünfte Ergänzung vom 01. Dezember / 13:09 Uhr
Das Verwaltungsgericht München hat eine Stellungnahme der Stadt Tegernsee für den Bau des Seestegs gefordert. Dabei geht es um die möglichen Argumente für den Steg – aus Sicht der Stadt.

Der Schriftsatz wird gerade im Rathaus erstellt und soll “noch im Dezember oder spätestens im Januar das Rathaus verlassen” so Bürgermeister Peter Janssen in einem kurzen Statement.

Janssen rechnet dabei mit einem Verhandlungsbeginn vor dem Verwaltungsgericht München im ersten Quartal des nächsten Jahres.

Ob auch die Gegenseite, zu der auch das Herzogliche Brauhaus Tegernsee gehört, eine solche Stellungnahme abgegeben hat oder noch abgeben wird, haben wir noch nicht ermitteln können. Aber wir bleiben dran.

Vierte Ergänzung vom 03. November / 06:19 Uhr mit der Überschrift “Seesteg Tegernsee: Bürgermeister Janssen mit Rückzieher – Anwohner feiern ersten Teilerfolg”:
Tegernsees Bürgermeister Peter Janssen verliert die erste Schlacht um einen schnellen Baubeginn des Seestegs gegen die klagenden Steg-Anlieger. Dabei kommt er einer drohenden negativen Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts zuvor, vor dem die Anwohner inklusive Tegernseer Brauhaus zuletzt eine Klage auf sofortigen Stopp des Baubeginns eingereicht hatten.

Falls das Gericht diesem Antrag nachgekommen wäre, hätte es eventuell der Seenverwaltung ein Argument an die Hand gegeben, sich in der Sache Seesteg gegen die Stadt Tegernsee stellen zu können. Es ist ja bekannt, dass die Seenverwaltung an sich eher gegen den Bau ist. Dabei haben auch die wiederholten Beschuldigungen des 2. Bürgermeisters Anton Staudacher gegen die Verwaltung und vor allem gegen deren obersten Leiter Georg Fahrenschon nicht gerade für Entspannung gesorgt.

Der jetzige Zug von Bürgermeister Janssen ist somit weitsichtig und nicht unintelligent. Seine Bitte, die Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach (siehe Schreiben des Landratsamtes vom 27. Juli) zurückzunehmen ist zwar als klares Eingeständnis einer ersten Niederlage zu werten. In der Hauptsache (der Klage gegen den Seesteg) ist er jedoch erstmal einer ernsthaften Bedrohung durch eine eventuelle finale Entscheidung der Seenverwaltung entgangen.

Daraus eine erste Tendenz für die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgericht im eigentlichen Hauptverfahren, welches in einigen Monaten erwartet wird, abzuleiten, wäre jedoch verfrüht. Denn im Endeffekt ändert sich an der Ausgangslage nichts. Aus Sicht von Peter Janssen muss es also heißen:

Die Schlacht verloren, den Krieg noch lange nicht!

Dritte Ergänzung vom 28. August / 07:18 Uhr:
Nicht nur die Seenverwaltung ist unglücklich über den geplanten Seesteg und möchte eventuell gegen den Bau klagen. Auch die Anwohner haben jetzt gegen den Bescheid des Landratsamtes Miesbach (hier als PDF zum runterladen / Erklärungen siehe weiter unten im ursprünglichen Artikel) Klage eingereicht. Darunter sind nicht nur Anlieger sondern auch das Tegernseer Brauhaus, dem das Hotel Guggemoos gehört und welches von Anfang an gegen den Bau war, da der Steg Ihrer Meinung nach die Suche nach einem Investor für das leerstehende Haus erschwert.

Allerdings wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt Miesbach als “sofort vollziehbar” gezeichnet. Das bedeutet, dass etwaige Klagen gegen den Steg nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung haben. Der Antrag auf sofortigen Vollzug wurde von der Stadt Tegernsee am 22. Juni 2010 beantragt:

Mit Schreiben vom 22.6.2010 hat die Stadt Tegernsee Antrag auf sofortige Vollziehung gestellt und diesen folgendermaßen begründet: Das Vorhaben verletze keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Anlieger; ihre angekündigten Klagen haben keine erkennbaren Erfolgsaussichten, würden aber das Vorhaben verzögern und unangemessene Nachteile für die Stadt Tegernsee und die Allgemeinheit auslösen. Bei der seinerzeitigen wasserrechtlichen Genehmigung des Steges Rathaus-Länd mit weitgehend gleicher Sachlage habe das Landratsamt Miesbach dem Antrag auf Sofortvollzug bereits entsprochen.

Das wurde so vom Landratsamt übernommen und dem Antrag mit folgender Begründung stattgegeben:

Der Antrag auf Sofortvollzug ist nach Ansicht des Landratsamtes Miesbach hinreichend und schlüssig begründet. Die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides ist nach Auffassung des Landratsamts geboten, da bei der im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anzustellenden Abwägung aller im konkreten Fall betroffenen öffentlichen und privaten Interessen das Interesse der Antragstellerin an der Durchführung der Bauarbeiten das Aufschubinteresse möglicher Kläger überwiegt.

Diese Bestimmung möchten die Kläger jetzt für ungültig erklären lassen und haben deshalb beim Münchner Landgericht beantragt, dass der Bau so lange ausgesetzt wird, bis über Ihre Klagen entschieden wurde. Wie realistisch das ist, kann derzeit jedoch niemand sagen.

Zweite Ergänzung vom 16. August / 16:52 Uhr:
Die Stimmung zwischen der Stadt Tegernsee und der staatlichen Schlösser und Seenverwaltung ist weiterhin aufgeheizt. Zwar wollte man uns gegenüber die Ausschweifungen von Vize-Bürgermeister Staudacher nicht direkt Kommentieren. Der Sprecher Dr. Jan Björn Potthast machte aber klar, dass man mit dem Vorgehen der Stadt Tegernsee bei der kompletten Stegplanung nicht einverstanden ist: “Wir wurden von Anfang an zu wenig einbezogen. Darüber sind wir überhaupt nicht glücklich”, sagt er.

Potthast machte nochmal deutlich, dass sich die Position in der Seenverwaltung nicht geändert hat. “Wir warten jetzt die Widerspruchsfrist auf den Bescheid aus dem Landratsamt ab und werden dann uns weiteres Vorgehen besprechen. Das letzte Wort in der Sache ist mit Sicherheit noch nicht gesprochen.”

Die rechtliche Situation beim Seesteg ist dagegen nicht ganz einfach: Drei Stellen sprechen hier gegeneinander. Das Landratsamt Miesbach als Genehmigungsbehörde, die Stadt Tegernsee mit der Planungshoheit und die Seenverwaltung als Grundeigentümer. In der Seenverwaltung geht man davon aus, dass ohne ihre Zustimmung als Grundeigentümer eine Realisierung des Stegs nicht möglich ist – Baugenehmigung hin oder her. Die endgültige Prüfung der Rechtslage will man allerdings in den nächsten Wochen vornehmen – und so wie es sich momentan anhört, ist man dann auch zu weiteren Schritten, bis hin zur Klage gegen den Stegbau, durchaus bereit.

Fortsetzung folgt…

Ergänzung vom 09. August / 15:15 Uhr:
Die Genehmigung vom Landratsamt Miesbach für den Bau des Seesteges ist zwar inzwischen da, aber gebaut werden darf deshalb noch lange nicht. Ein Anruf bei der staatlichen Schlösser und Seenverwaltung hat es nochmal unmissverständlich klar gemacht:
“Wir haben unsere Position nicht geändert” sagt Pressesprecher Dr. Jan Björn Potthast und betont weiter: “Wir sind grundsätzlich gegen den Steg, wegen der Eingriffe in das Landschaftsbild”.

Wie die Sache rechtlich weiterlaufen wird, konnte man uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht sagen. Man ist sich in der Seenverwaltung allerdings in einem sicher: Ohne ihre Zustimmung passiert in Tegernsee erst einmal gar nichts. Die Seenverwaltung ist defakto Eigentümer des Tegernsees und hat beim Thema Seesteg das absolute Vetorecht.

Warum Bürgermeister Janssen die klare und unmissverständliche Meinung aus der Seenverwaltung aber immer wieder runterspielt und ignoriert ist uns allerdings ein Rätsel. Janssen sagte uns gegenüber noch vor wenigen Tagen:
“Ich bin sehr zuversichtlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach den Prüfungen noch Einwände bestehen” und weiter “Ich glaube nicht daran, dass die Seenverwaltung nicht zustimmt.”

Dass der Bürgermeister nicht an etwas glaubt, das uns einen Fünf-Minuten-Anruf gekostet hat um absolute Gewissheit zu haben, ist gelinde gesagt verwunderlich.

Fazit: Genehmigung aus Miesbach ist da. Aber die Realisierung steht nach wie vor in den Sternen…

Ursprünglicher Artikel vom 06. August / 00:14 Uhr:
Das Landratsamt Miesbach hat mit Datum vom 27. Juli 2010 die Wasser- und Bodenschutzrechtliche Genehmigung für den Bau des Seesteges in Tegernsee erteilt. Einfacher ausgedrückt, ist das die Baugenehmigung für den Seesteg. In dem 27-seitigen Dokument sind alle Einwände und Begründungen des Landratsamtes aufgeführt. Außerdem wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt Miesbach als “sofort vollziehbar” gezeichnet. Das bedeutet, dass etwaige Klagen gegen den Steg nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung haben. Der Antrag auf sofortigen Vollzug wurde von der Stadt Tegernsee am 22. Juni 2010 beantragt:

Mit Schreiben vom 22.6.2010 hat die Stadt Tegernsee Antrag auf sofortige Vollziehung gestellt und diesen folgendermaßen begründet: Das Vorhaben verletze keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Anlieger; ihre angekündigten Klagen haben keine erkennbaren Erfolgsaussichten, würden aber das Vorhaben verzögern und unangemessene Nachteile für die Stadt Tegernsee und die Allgemeinheit auslösen. Bei der seinerzeitigen wasserrechtlichen Genehmigung des Steges Rathaus-Länd mit weitgehend gleicher Sachlage habe das Landratsamt Miesbach dem Antrag auf Sofortvollzug bereits entsprochen.

Das wurde so vom Landratsamt übernommen und dem Antrag mit folgender Begründung stattgegeben:

Der Antrag auf Sofortvollzug ist nach Ansicht des Landratsamtes Miesbach hinreichend und schlüssig begründet. Die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides ist nach Auffassung des Landratsamts geboten, da bei der im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anzustellenden Abwägung aller im konkreten Fall betroffenen öffentlichen und privaten Interessen das Interesse der Antragstellerin an der Durchführung der Bauarbeiten das Aufschubinteresse möglicher Kläger überwiegt.

Das bedeutet, dass versucht wird, dem Klageweg von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Man möchte vermeiden, dass der Bau zum Seesteg in einem jahrelangen Prozesswirrwar endet, dessen Ausgang ungewiss wäre und die Kosten enorm in die Höhe schnellen lassen würde. Der Staat sitzt da einfach am längeren Hebel und kann das für sich so durchsetzen.

Interessant sind aber auch noch einige andere Punkte in dem Dokument. So ist zum Beispiel die Stellungnahme der Staatlichen Schlösser und Seenverwaltung (SSV) sehr aufschlussreich. Immerhin ist es genau diese Behörde, die jetzt noch als letzte ihr OK geben muss, damit der Bau auch wirklich anfangen kann. (Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass Bürgermeister Janssen bei einem Telefonat vor einigen Tagen noch den Eindruck erweckt hat, dass ein Widerspruch der Seenverwaltung unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist). Im Wortlaut liest sich die Stellungnahme dagegen etwas anders:

Die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung nahm zu dem geplanten Vorhaben ausführlich Stellung. Es wurde auf betroffene Seenutzungen durch Einbauten (Stege, Bootsverleih) verwiesen. Außerdem wurden Bedenken geäußert, dass der geplante Steg (BA III) vor der landschaftlichen Kulisse eine ausgeprägte optische Barriere-Wirkung entfalten wird. Diese harte „Kante“ im Landschaftsbild würde besonders dort störend ins Auge fallen, wo der Steg frei in der Seefläche verlaufen soll und somit beidseitig mit einem Geländer versehen werden muss. Das Abrücken der Stegtrasse von der Uferkante hätte zudem die Folge, dass zwischen Steg und Ufer unschöne „Restwasserflächen“ entstehen. Ein weiterer negativer Aspekt ergibt sich im Zusammenhang mit den zwei bereits ausgeführten je 70 m langen Steganlagen, die sich in additiver Wirkung mit dem geplanten 195 m langen Stegabschnitt, zu einem beinahe durchgehenden, 335 m langen optischen Riegel zusammenschließen würden. Es wurde festgehalten, dass das natürliche Landschaftsbild durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden Steganlagen dauerhaft und einschneidend verändert würde. An die Stelle des typischen lockeren Wechsels von natürlichen Uferabschnitten, Uferbefestigungen, Bootshäusern und ans Wasser gebauten Wohnhäusern würde eine technoide einheitliche Horizontale treten, die das Landschaftsbild aufs Schwerste beeinträchtigen würde. Nach Auffassung der SSV lassen sich nach der Rechtsprechung künstliche Veränderungen der natürlichen Eigenart des Landschaftsbildes nicht pauschal mit Art. 141 BV rechtfertigen.

Es gibt aber von vielen Behörden auch wirklich keine Einwände gegen den Seesteg. So hat der Denkmalschutz inzwischen nur wenige Bedenken und stimmt der Baumaßnahme weitestgehend zu. Die Schiffahrt hat keine Befürchtungen und die Fischerei sieht sogar Vorteile im Steg:

Dem Vorhaben wurde unter Auflagen grundsätzlich zugestimmt. Es wurde festgestellt, dass das den Tegernsee umgebende Ufer bereits soweit denaturiert ist, dass die Errichtung eines Steges der vorliegenden Art keine wesentliche Verschlechterung der bestehenden, bereits als dürftig zu bezeichnenden Situation ist. Vielmehr wurde konstatiert, dass der Überbau eines Litoralabschnittes Fischeinstand- und -unterstandsmöglichkeiten schafft, die früher durch Baum- und Buschbestand gegeben waren, aber nun zur Gänze fehlen.

Viel mehr Informationen gibt es natürlich noch auf den 27 Seiten des Dokuments. Da stehen noch die Stellungnahmen der Grundstückseigentümer und natürlich die exakte Auflistung unter welchen Auflagen der Steg jetzt genehmigt wurde. Wie sich die Staatliche Schlösser und Seenverwaltung, bzw. Minister Fahrenschon als faktischer Eigentümer des Tegernseer endgültig entscheiden werden, weiß einfach noch niemand.

Und die Meinung von Minister Georg Fahrenschon und Ministerpräsident Horst Seehofer zu dem ganzen Thema, haben wir bereits in älteren Artikeln und Dokumenten dargelegt.

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