Welcher Staatsanwalt den Prozess übernehmen wird, steht noch nicht fest. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen. Bei fahrlässiger Tötung beträgt die Höchststrafe fünf Jahre Haft.
Trägt die Bahn eine Mitschuld?
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte vor dem Unglück durch ein Online-Spiel abgelenkt gewesen sein soll. Auch beim Bedienen des Funksystems soll er Fehler gemacht haben, sodass seine Warnungen in letzter Sekunde nie in den Zügen ankamen. Teil des Prozesses soll aber auch werden, ob die Bahn eine Mitschuld trägt – etwa durch eine schlechte Auswahl der Fahrdienstleiter oder durch nicht hinreichende Sicherungssysteme.
Die größte Frage, die sich Opfer und Hinterbliebene stellen, wird der Prozess nicht beantworten können: Warum musste das alles geschehen?
Für die Ermittlungen ausgewertet wurden neben den drei Fahrtenschreibern und den Black-Boxen auch die Videoüberwachungen im Innenraum der Züge sowie die Datenspeicher von GPS, der die Geschwindigkeit der Züge aufzeichnet, und der Funkverkehr zwischen den Zügen und dem Fahrdienstleiter.
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