Sicherheitsmitarbeiter in Drogendeal verwickelt

Am Holzkirchner Bahnhof ließ die Polizei im Januar vergangenen Jahres einen Drogendeal platzen. Der Dealer schwieg, ein Käufer aus Gmund stritt den Deal ab. Doch ein WhatsApp-Verlauf wurde den beiden zum Verhängnis. Jetzt wurde ein weiterer Drogenkäufer verurteilt.

Der Drogendealer warf das Handy mit dem belastenden WhatsApp-Chatverlauf ins Gleis am Holzkirchner Bahnhof. Die daraus entnommenen Informationen führten zu zahlreichen Verurteilungen.

Wie berichtet soll ein 30-jähriger Gmunder acht Gramm Marihuana gekauft haben. Sein mutmaßlicher Dealer wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Bei ihm hatte man größere Mengen Bargeld sowie Kokain und Marihuana gefunden. Ein WhatsApp-Chatverlauf wurde ihm kürzlich zum Verhängnis.

Nur durch Zufall wurden die Beamten im Januar vergangenen Jahres während einer Razzia auf den Drogenhandel am Bahnhof aufmerksam. Ein Drogendealer wurde damals mit Koks erwischt und versuchte, sein Handy im Gleisbett des Holzkirchner Bahnhofs zu entsorgen. Die Beamten konnten das Handy allerdings sicherstellen und stießen auf einen verdächtigen WhatsApp-Chatverlauf des Dealers mit seinen Käufern. Zehn Kunden konnte die Kriminalpolizei Miesbach identifizieren, darunter auch einen Sicherheitsmitarbeiter.

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Dieser stand jetzt als Angeklagter vor dem Miesbacher Amtsgericht. Acht Mal soll der 23-Jährige kleinere Mengen Marihuana gekauft haben. Zunächst wollte er sich herausreden, wurde dann aber überzeugt, es besser mit der Wahrheit zu halten. Zwischen fünf und vierzig Gramm bei acht unterschiedlichen Gelegenheiten soll der Angeklagte, der aus der Nähe von Miesbach stammt, innerhalb von 18 Tagen von einem Drogenhändler in Holzkirchen erworben haben.

Zögerliches Geständnis

Der wollte vor Gericht zunächst nicht recht raus mit der Sprache. „Mein Mandant lässt durch mich erklären, dass er nur einmal gekauft hat und zwar nur zwischen sechs und acht Gramm“, lässt er durch seinen Verteidiger erklären. Richter Walter Leitner hat daran erhebliche Zweifel:

Wir haben die Chatprotokolle. Ich bin sie alle gestern nochmal durchgegangen. Sie haben sich verabredet, Kaufmengen und Preise vereinbart und auch jedes Mal bestätigt, dass sie da sind.

Er solle sich gut überlegen, was er sage, mahnte der Richter. „Wunderbarer Weise sind Sie nur des Erwerbs und nicht des Handels angeklagt. Das kann sich noch ändern.“ Der Verteidiger bat daraufhin, um eine Unterbrechung der Verhandlung und direkt daran um ein Rechtsgespräch. Dabei mussten alle bis auf Richter, Verteidiger und Staatsanwalt den Gerichtssaal verlassen.

Das Ergebnis des Gesprächs war ein Geständnis des Angeklagten und eine Vorabsprache des Strafrahmens. Tatsächlich handle es sich in dem Chat um Kaufabsprachen und er habe auch entsprechend Marihuana erworben. „Meist habe ich nur für mich gekauft“, erklärte der junge Mann. „Gelegentlich habe ich für Freunde mitgekauft, aber nicht damit gehandelt.“

Verschlüsselte Botschaften

Richter Leitner verlas auszugsweise die Chat-Protokolle „Bei den Zeitangaben handelte es sich um Preise“, erklärte ein Beamter der Kriminalpolizei Miesbach, wie das in den Chats läuft. „Minuten bedeuten Euro. Manchmal schreiben Dealer auch Bier statt Gramm.“ Genauso war es auch in diesem Fall nur eines machte Richter Leitner kurz stutzig:

‚Nächstes Mal bringst du mir Sucuk mit, Bro‘ steht hier. Das ist doch eine türkische Wurst? Das hat wohl mit den Betäubungsmitteln nichts zu tun.

Der Angeklagte hatte schon einige frühere Verurteilungen vorzuweisen und saß auch einmal hinter Gittern. Von Diebstahl über Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz war da schon einiges dabei.

Trotzdem gute Sozialprognose

Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug machte der Angeklagte aber Anstalten von seinem bisherigen Lebenswandel abzulassen. Bei der Sicherheitsfirma schien er gut angekommen zu sein und mache nun etliche Weiterbildungen in dem Bereich. Die heute verhandelten Straftaten geschahen im Frühjahr 2016. Der läuternde Gefängnisaufenthalt war danach von Oktober 2016 bis März 2017.

Gemäß der zuvor getroffenen Absprache verurteilte Richter Leitner den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten bei dreijähriger Bewährung. Zudem muss der Verurteilte 1.800 Euro an die Suchtberatung der Caritas zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen.

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