So will man sich vor infizierten Urlaubern schützen

In ganz Bayern wurde ein Beherbergungsverbot für Touristen aus besonders vom Coronavirus betroffenen Landkreisen verhängt. Da das Tegernseer Tal bekanntlich eine beliebte Urlaubsregion ist und die Buchungszahlen weiter steigen, wurde für Gastgeber ein klares Konzept erstellt.

Immer mehr Touristen und Urlaubsgäste kommen wieder ins Tegernseer Tal. / Quelle: Maxi Hartberger

Während die Corona-Fallzahlen im Landkreis Miesbach weiter stabil bleiben, haben andere Landkreise mit einer erneuten Infektionswelle zu kämpfen. Mit Blick auf den Landkreis Gütersloh hat der Freistaat Bayern deshalb gestern ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Regionen erlassen, in denen die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Eine Ausnahme gilt nur für Gäste, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

TTT-Geschäftsführer Christian Kausch appelliert daher an alle Gastgeber im Landkreis Miesbach, diese Anreisebedingungen auch zu kontrollieren. Wie Kausch in der gestrigen Gemeinderatssitzung in Bad Wiessee berichtete, habe die TTT bereits Ende Mai mit dem Vorsitzenden des Ärztlichen Kreisverbands Dr. Thomas Straßmüller und dem Gesundheitsamt Verhaltensempfehlungen für Übernachtungsbetriebe entwickelt.

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Testergebnis innerhalb von 24 Stunden

Nach diesem Konzept sollen Gastgeber bereits bei der Buchung darauf hinweisen, dass nur Urlauber ohne Anzeichen eines Infektes anreisen dürfen. Weist der Gast während seines Aufenthalts Krankheitssymptome jeglicher Art auf, muss umgehend ein niedergelassener Arzt verständigt werden. Straßmüller erklärt:

Wir haben eine Struktur etabliert, über die man von Montag bis Samstag ein Corona-Testergebnis in etwa 24 Stunden, in dringenden Fällen sogar in sechs bis zwölf Stunden erhalten kann.

Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion ordnet der Arzt bis zum Eintreffen des Testergebnisses unmittelbar Quarantäne an. Fällt der Test positiv aus, wird der Gast bei medizinischer Notwendigkeit ins Krankenhaus eingewiesen. Bei einem negativen Ergebnis kann eine Rückreise in Erwägung gezogen werden, damit sich der betroffene Urlauber zuhause in Quarantäne begeben kann.

Hierbei muss allerdings gewährleistet sein, dass die Rückreise für den Patienten kein gesundheitliches Risiko darstellt und er keine weiteren Personen infizieren kann. Im jeweiligen Hotel beziehungsweise Gästehaus und im Ort selbst müssen dann mögliche Kontaktpersonen ermittelt und ebenfalls getestet werden. Das jeweilige Zimmer kann erst nach einer gründlichen Wischdesinfektion wieder vermietet werden. Für Kausch sei es schade, dass das Urlaubserlebnis durch solche Auflagen möglicherweise getrübt wird, „aber hier geht es um mehr.“

Lob für die TTT

Birgit Trinkl (FWG), selbst Gastgeberin Bad Wiessee, bedankte sich in diesem Zusammenhang für die Informationspolitik seitens der TTT: „Die kompakten Zusammenfassungen und Informationen waren extrem hilfreich in der Zeit, als wir nicht öffnen und keine Einnahmen generieren durften.“

Dabei ging es um Fragen wie: Bekommen Gastgeber Unterstützung oder nicht? Was macht man mit Tagestouristen? „Bis hin zum Ernstfall, wenn ein Gast tatsächlich infiziert ist – wie wir mit den anderen Gästen umgehen, was man darf und was nicht.“ Für Trinkl sei die TTT in dieser Zeit ein wichtiger Ansprechpartner gewesen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

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