Soldatenregen über dem Oberland

Besonderes kann man in diesen Tagen am Himmel über dem Oberland beobachten. Zahlreiche Soldaten springen aus Hubschraubern, die man als Kind mit einer Banane verglich. Was wird da gemacht?

So sieht der besondere Hubschrauber Typ Chinook, CH-47 aus – die Soldaten springen von 1200 Meter Höhe ab. Foto: Insa Calsow (HK)

Wer in diesen Tagen öfter mal den Blick in den Himmel schweifen lässt, dürfte einiges zu sehen bekommen. Die US Army trainiert am Flugplatz in Warngau und rund um Holzkirchen und Waakirchen.

Bis zu 30 Soldaten und zwei Hubschrauber vom Typ Chinook, CH-47 sind an der Übung beteiligt. Insgesamt ein bis zehn Einheiten der Special Forces sind im Einsatz.

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In erster Linie haben die Fallschirmspringer ihre Übungen am Himmel über dem Oberland durchgeführt. Noch bis zum 24. September kann man die Soldaten immer wieder beobachten.

Die eingesetzten Hubschrauber sind zweimotorige Transporthubschrauber, die aussehen wie die Modelle aus dem Vietnam-Krieg. Damit werden die Soldaten in die Lüfte transportiert, um dann in einer bestimmten Formation abzuspringen und gemeinschaftlich auf einem Feld zu landen. Trainiert wird für Einsätze in Krisengebieten. Stationiert sind die Männer aktuell in Stuttgart.

Die Profis springen aus 1200 Meter Höhe ab. Amateur-Springer bevorzugen etwa 4000 Meter. Generell gilt, dass die Mindesthöhe für ein Auslösen des Schirms bei ca. 400 Meter liegt. Hinzu kommt, dass die Soldaten noch schweres Gepäck mit sich führen. Fehler können da tödlich sein.

Landratsamt gibt Hinweise für Bevölkerung

“Im angegebenen Zeitraum werden immer wieder Gruppen von Soldaten in den betroffenen Gemeinden abspringen. Die Absprungzeiten laufen von 10.00 Uhr – 21.30 Uhr”, heißt es von Seiten des Landratsamts Miesbach. An Sonntagen wird nicht gesprungen. Außerdem gibt es folgende Hinweise:

  • Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
  • Es wird gebeten, die Bewohner abgelegener Gehöfte sowie abgelegener Gemeindeteile zu verständigen.
  • Da durch Manöver die Jagdausübung beeinträchtigt werden kann und auch für die Manöverteilnehmer durch die Jagdausübung Gefährdungen auftreten können, werden die Jagdausübungsberechtigten im Manövergebiet während des genannten Zeitraumes um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
  • Die Erstattung von Manöverschäden ist umgehend bei den Gemeinden zu beantragen, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung.

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