Sparkassen-Kassier zahlt sich frei

Letzte Woche wurde die Verhandlung abgebrochen. Heute stand der Kassierer der Rottacher Kreissparkassenfiliale wieder vor Gericht. Er soll Einzahlungen der Kirche unterschlagen haben. Hat er? Oder hat die Kirche einfach nur falsch gezählt?

Die Einnahmen aus den Klingelbeuteln und dem Opferstock waren von einem Jahr aufs andere drastisch gesunken. (Foto: Wikipedia)

Wie berichtet, stellte der Kirchenvorstand des Pfarrverbands Tegernsee-Egern-Kreuth bei der Haushaltsplanung Anfang März 2016 Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen des Vorjahres fest. Sowohl die Einnahmen aus dem Klingelbeutel als auch aus dem Kerzenverkauf waren deutlich gesunken. Mehrmals wurden die Einnahmen gezählt. Doch bis zuletzt blieben Unsicherheiten beim Geldzählen.

Bei der heutigen Verhandlung wurden noch einmal zwei Zeugen angehört. Als erstes kam der Verwaltungsangestellte der Kirchengemeinde zu Wort, der bei den Zählungen anwesend war. Er beschrieb den Vorgang des Geldzählens genau:

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Einer hat die Geldscheine gezählt, der andere das Kleingeld mit der Geldmaschine. Als es mit der Geldmaschine abweichende Ergebnisse gab, haben wir ein drittes Mal gezählt, und dann die beiden übereinstimmenden Ergebnisse genommen.

Er erklärte auch, wie mit den Safebags umgegangen, und wie diese verplombt bei der Kreissparkasse abgegeben wurden. „Wir haben uns bei der Überprüfung streng an das Vier-Augen-Prinzip gehalten“ erläutert der Zeuge. „Zuvor wurde das Geld nie gezählt. Da wurde der Bank vertraut.“

Wieder mehr Geld im Opferstock

Der nächste Zeuge, ein Mitarbeiter des Kirchenvorstandes, war derjenige, dem das fehlende Geld auffiel. „Wir hatten zu wenig Geld beim Kerzenverkauf“. “Normalerweise deckt der Verkauf mindestens die Kosten, diesmal war es erheblich weniger.“ Jedes Jahr im März überprüfe er die Einnahmen aus dem Opferstock. Richter Walter Leitner wollte wissen, wie es denn nach dem Vorfall jetzt sei. Der Zeuge:

Im Jahr vor dem Vorfall haben uns rund 10.000 Euro gefehlt. Da hatten wir 55.000 Euro, jetzt sind es wieder 66.000 Euro.

Bestandteil der Klage war allerdings ein Betrag von rund 800 Euro. Der Verteidiger erklärte, dass aus seiner Sicht eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines Geldbetrages sinnvoll sei. „ Die Geldmaschine hat offensichtlich nicht hundertprozentig funktioniert. Keiner weiß, woher sie stammt und ob sie jemals gewartet wurde“, so der Verteidiger. „Ich schlage ein Rechtsgespräch vor.“

Das Gespräch wurde ausschließlich zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidiger geführt. Alle anderen mussten den Sitzungssaal verlassen. Nach einer fast halbstündigen Unterbrechung wurde die Verhandlung öffentlich weitergeführt.

„Sollte das Verschwinden des Betrages in den Verantwortungsbereich meines Mandaten gefallen sein“, erklärt der Verteidiger für den Beschuldigten, „so bedauert er dies und erklärt sich mit der Rückzahlung des Betrages einverstanden.“ So stellte Richter Leitner das Verfahren gegen die Zahlung der rund 800 Euro an die Kreissparkasse, und eine weitere Zahlung von 4.000 Euro zu Gunsten der Krebshilfe ein.

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