Günstiger Wohnraum ist knapp in Holzkirchen und schon letztes Jahr bestätigte Kämmerer Dominik Wendlinger: “Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum können wir schon jetzt kaum bedienen”. Die 36 Wohnungen in der Krankenhausstraße sollen eben diesen bezahlbaren Wohnraum bieten.
Welche Handhabe hat die Gemeinde?
Die Wohnungen stehen auf Grund der Gemeinde. Zwischen GBW und Holzkirchen besteht ein Erbpachtvertrag. Gemeinderätin Ammer stellte dazu jetzt eine Anfrage an die Gemeinde. Sie möchte wissen, inwieweit Holzkirchen Handhabe auf die Pläne der GBW hat und ob ein Vorkaufsrecht auf Seiten der Gemeinde zum Tragen kommen würde.
Des weiteren möchte Ammer wissen, welche Rechte und Pflichten in dem Erbpachtvertrag stehen und ob soziale Ziele in Bezug auf die Bebauung und Nutzung der Sozialwohnungen vermerkt sind. “Es ist für uns als Marktgemeinderäte äußerst wichtig zu wissen, welche Rechte die Marktgemeinde durch den Erbpachtvertrag hat”, betont Ammer.
Erste Gespräche
Der Geschäftsführer der GBW, Stefan de Greiff, sei ihres Wissens nach zu einem Gespräch mit Bürgermeister Olaf von Löwis und den Fraktionsführern der SPD bereit. Dieses Gespräch solle in absehbarer Zeit stattfinden, teilte Ammer der HS mit. Vertreter der Mieter, die großes Interesse an dem Gespräch bekunden, schließt de Greiff allerdings kategorisch aus.
Laut Robert Haunschild, Geschäftsführer der Gemeinde Holzkirchen, ist die Verwaltung aktuell dabei die Fragen zu klären: “Die Anfrage von Frau Ammer wird dann in Kürze in einer Marktgemeinderatssitzung beantwortet”.
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