Spekulationen um 40.000 Quadratmeter

In Gmund ist man gerade mit mehreren Projekten damit beschäftigt, die Zukunft des Ortes zu gestalten. Darunter fällt auch die Ausweisung von Gebieten, in denen man sich eine Wohnentwicklung vorstellen kann.

Bei einem über 40.000 Quadratmeter großen Grundstück in Dürnbach fallen allerdings auf den ersten Blick einige Unregelmäßigkeiten auf. Doch Geschäftsleiter Alfons Besel dementiert, dass die Gemeinde hier finanzielle Interessen verfolgt.

Das Grundstück im Vordergrund gehört seit einigen Jahren der Gemeinde Gmund. Hinten der Ortskern von Dürnbach.

Schaut man sich den derzeitigen Vorentwurf des Flächennutzungsplans an, so fällt eine große Fläche zwischen Rudolf-Kempe-Weg und Schreinerei Raßhofer auf. Auf dem 41.100 Quadratmeter großen Grundstück sieht der Gemeinderat Potenzial für Wohnbebauung. Dabei liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Tegernsee und Umgebung“. Das bestätigen Nachfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach.

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„Nicht ganz“, schränkt Alfons Besel, Geschäftsleiter bei der Gemeinde, ein. Lediglich etwa die westlich gelegene Hälfte liege im Landschaftsschutzgebiet. Die östliche Hälfte sei, so Besel, theoretisch bebaubar.

Unter Wert gekauft

Dabei besitzt das Areal, wo heuer die Festivitäten von Feuerwehr und Gebirgsschützen über die Bühne gingen, eine interessante Vorgeschichte. Das Grundstück westlich vom Ortskern Dürnbachs ist Ortskundigen als ehemaliges „Schörghuber-Jennerwein-Grundstück“ bekannt.

Als es vor sieben Jahren dort zu einer Versteigerung kam, weil sich die unterschiedlichen Eigentümer nicht auf einen gemeinsamen Verkauf einigen konnten, gab es vorher eine Einschätzung der Gemeinde Gmund. Die Fläche sei „Gemeindebedarfsfläche“ und nicht einmal als Volksfestplatz geeignet, da die natürlichen Eigenheiten der Landschaft beeinträchtigt werden, so die Information gegenüber dem Gutachter und die Auskunft vor dem Amtsgericht Wolfratshausen.

Zudem bestätigte der damalige Vize-Bürgermeister Marinus Dießl (CSU), dass „die Aufstellung eines Bebauungsplans vorerst nicht geplant ist“. Deshalb stufte der Gutachter den Verkehrswert auf 335.000 Euro ein. Das sind knapp über 8 Euro pro Quadratmeter. Laut einem Bericht der Tegernseer Zeitung vom 24.3.2006 erhielt schließlich die „Schörghuber-Gruppe“ – mit der Firma Farmers Markt Landhandel GmbH – für 1,1 Millionen Euro den Zuschlag.

Fünf Jahre später – im Oktober 2011 – vermeldete die Gemeinde Gmund dann den Kauf des Grundstücks von der Schörghuber-Gruppe. Nach Auskünften eines Artikels im Gelben Blatt vom 14.4.2012 für rund 694.000 Euro. Dies würde einen Nachlass von knapp 400.000 Euro unter dem Einstandspreis bedeuten.

“Haben Spekulationen nicht nötig”

Wenn nun die Gemeinde Gmund über den Flächennutzungsplan auf diese Weise zu Bauerwartungsland und später zu Bauland kommt, könnte sie theoretisch eine gigantische Wertsteigerung von etlichen Millionen Euro erzielen. Und zwar, wenn sie es, wie die Grundstücke am Landbaderfeld, zum vergleichbaren Preis von 400 Euro pro Quadratmeter an den Mann bringt.

Auf Höhe der Schreinerei beginnt das Grundstück, das zukünftig bebaut werden könnte.

Gmunds Geschäftsleiter Alfons Besel verwahrt sich jedoch gegen die Vorwürfe der Grundstücksspekulation. Er erklärt, dass es grundsätzlich zu den Schlüsselkompetenzen einer Kommune gehöre, Wohnraum zu schaffen – vor allem für Familien.

Zudem betont Besel, dass Grundstücksangelegenheiten nicht dazu dienen würden, den Haushalt der Gemeinde zu sanieren. Alles, was man in Gmund angefangen habe, habe eine gesunde Basis. „Spekulationen haben wir gar nicht nötig“, so der Geschäftsleiter auf Nachfrage.

Nachzahlungspflicht

Außerdem taste man solche Grundstücke nicht an, bevor baurechtlich nicht eventuelle Nachzahlungen geklärt seien. Besel spielt damit auf die sogenannte Nachzahlungspflicht an, die die Gemeinde dem Verkäufer – also der Schörghuber-Gruppe – gegenüber im Falle einer späteren Höherbewertung der Fläche hätte.

Angenommen, die Gemeinde würde sich tatsächlich entscheiden, die rund 20.000 Quadratmeter zur Bebauung freizugeben und die Grundstücke zu verkaufen, wäre sie laut Besel dazu verpflichtet, dem Verkäufer „die Differenz zwischen dem landwirtschaftlichen Preis und dem erzielbaren Preis zurückzuzahlen“.

Ob die gemeindliche Zurückhaltung allerdings auch in einigen Jahren noch gilt, wird sich zeigen müssen. Zumindest ist das Grundstück im derzeitigen Flächennutzungsplan als „Fläche für Gemeinbedarf“ – also zur Nutzung für soziale oder gesundheitliche Zwecke – eingetragen. Doch im Moment denke man nicht daran, das Gebiet zur Wohnbebauung freizugeben, wie Besel abschließend erklärt: „Mit dem Landbaderfeld ist der Bedarf für die Gemeinde erstmal gedeckt“.

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