Es geht um ziemliche Beträge, die im Feuer stehen. Sie waren in den Haushalten rund um den See seit einer Regelung von 1977 jährlich fest eingeplant. Vom Sunmaker Casino 2017-Gewinn hätten im vergangenen Jahr Tegernsee und Rottach-Egern mit je 100.000 Euro, Kreuth und Gmund mit je 50.000 Euro profitiert. „Die Überweisungen erfolgten bis dahin monatlich vom Finanzministerium“, so Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block), „ich habe das noch 2014 laufen lassen, weil diese Beträge noch in den Haushaltsplanungen der Nachbargemeinden enthalten waren.“. Doch 2015 drehte er den Geldhahn zu.
Höß beruft sich dabei auf eine formlose Abmachung aus dem Jahr 1977, die bislang Grundlage der geleisteten Abgaben an die Nachbargemeinden war. Sie legte fest, dass nicht nur Bad Wiessee als Ort des Casinos am Gewinn beteiligt wird, sondern auch die Nachbarorte. Demnach hatten sie Anrecht auf zehn Prozent des Betrages, den der Freistaat aus dem Bruttospielertrag der Spielbank an die Standortgemeinde Wiessee ausschüttet. Insgesamt 300.000 Euro wären dies 2015 gewesen, da die Spielbank dem Wiesseer Kämmerer drei Millionen Euro in die Kassen spülte. Höß: „Kein Baukostenzuschuss, keine Gewinnbeteiligung.”
Regelung von 1977 habe nur Gültigkeit bis zum Neubau gehabt
Höß kann die Aufregung seiner Tal-Kollegen nicht ganz nachvollziehen, denn die Regelung der Spielbankabgabe von 1977 habe nur so lange Gültigkeit gehabt, „bis ein Erweiterungsbau bzw. oder ein Neubau der Spielbank Bad Wiessee in Betrieb genommen wird“, sagt der Wiesseer Rathauschef auf Nachfrage. Damit sei für ihn klar gewesen, so Höß, „dass die Vereinbarung von 1977 nicht mehr gilt“.
Beim Neubau der Spielbank am Ortseingang im Jahr 2005 hat diese Regelung wohl niemand beachtet, denn damit sei die Vertragsgrundlage entfallen. Bad Wiessee investierte 28 Millionen Euro in den Neubau, die Nachbargemeinden kassierten aber ungestraft weiter. Bis zu dem Zeitpunkt, als Finanzministerium am 24. Februar 2014 bei Höß nachfragte, „ob die Vereinbarung über die Spielbankabgabe vom 3. Mai 1977 noch Gültigkeit hat“. Von dieser Abmachung habe er bis dahin nichts gewusst, „sie musste mir erst einmal gezeigt werden“, rechtfertigt Höß sein Vorgehen.
Nachbargemeinden ziehen vor Gericht
Er verfügte, bis die ausstehenden „Baukostenzuschüsse“ von 3,6 Millionen Euro abgestottert sind, die Zahlung an die Tal-Nachbarn ab 2015 einzufrieren. Als Standortgemeinde könne Bad Wiessee über die zu zahlenden Abgaben an die Nachbarorte verfügen, so ein Sprecher des Finanzministeriums, deshalb habe sein Haus im vergangenen Jahr das Finanzamt München angewiesen, die Zahlungen an Wiessees Nachbargemeinden einzustellen.
Deren Bürgermeister bringt das Versiegen der Geldquelle auf die Palme: Sie ziehen vor Gericht. „Die Klage der Nachbarn im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht München richtet sich nicht gegen uns, sondern gegen den Bescheid des Finanzamts Miesbach vom 19.11.2014“, so Wiessees Rathauschef, „Beklagter ist der Freistaat Bayern“.
Unklare „Rechtspositionen“
Diesen Sachstandsbericht gab Höß seinem Gemeinderat in der vergangenen Woche. Er zitierte aus einem Schreiben von Rechtsanwalt Peter Bachmann, der die Gemeinde juristisch berät. Doch auch Hagn und seine Kollegen holten sich anwaltlichen Beistand. „Denn jetzt gelte es, die Rechtspositionen ein für allemal zu klären“, so Johannes Hagn (CSU) als Wortführer der Nachbarorte. Seit den fünfziger Jahren habe man zwar Vereinbarungen mit der Spielbank in Bad Wiessee, aber keine Rechtspositionen, keine Verträge, auf die man sich beziehen könne. Um dies entwirren zu können, brauche man Spezialanwälte.
„Ich hoffe, dass ich beim nächsten Neujahrsempfang nicht mehr darauf eingehen muss“, sagte Hagn vergangene Woche. Höß entgegnet darauf: „ Mein Ziel ist, dass man sich vernünftig einigt“. Doch dass bald Geld fließen könnte, glaubt Hagn dagegen nicht: „Ich glaube, das wird noch länger dauern“.
SOCIAL MEDIA SEITEN