Berufspendler aus Österreich aufgepasst!

Die Bundespolizeidirektion in München informiert über neue Regelungen beim berufsbedingten Grenzübertritt bei berufsbedingten Einreisen aus Tschechien und Tirol. Ab dem 19. Februar benötigen Pendler eine amtliche Bescheinigung über die Systemrelevanz ihrer Tätigkeit. Wie soll das funktionieren?

Auch bei uns in Kreuth wird an der Grenze zu Österreich kontrolliert.

Update – 17.02.2021 – 16.54 Uhr

Die Pendler kennen das. Am ersten Werktag der Grenzkontrollen am Montag wurde fast jeder Zweite, der von Tschechien oder Tirol nach Deutschland einreisen wollte, zurückgewiesen. Es bildeten sich lange Staus. Denn seit dieser Woche müssen, aufgrund der aktuellen Pandemie Einschränkungen in Verbindung mit den nachgewiesenen Virusmutationen in Tirol und Tschechien, Berufspendler aus diesen Ländern eine Bescheinigung über die Systemrelevanz ihrer Tätigkeit in Deutschland vorweisen. Der entsprechende Nachweis erfolgt bis zum Ablauf des 18. Februar 2021 durch die Glaubhaftmachung des Reisenden. Dies kann zum Beispiel bisher durch die Vorlage des Arbeitsvertrages und einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers geschehen.

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Ab 19. Februar neues amtliches Formular vorgeschrieben

Ab dem 19. Februar 2021 ist eine individualisierte amtliche und sowohl auf den Betrieb als auch auf die Person bezogene Bescheinigung der jeweiligen Landesbehörden in Bayern und Sachsen bei der Einreise mitzuführen und bei der Grenzkontrolle vorzulegen. Wer von der Änderung betroffen ist, sollte sich rechtzeitig mit seinem Arbeitgeber um die Bescheinigung kümmern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bundespolizei keine Ausnahmen macht.

Update – 17.02.2021 – 11.08 Uhr

Die Bayerische Regiobahn, kurz BRB, fährt die Strecke München – Kufstein im Netz Chiemgau-Inntal bis auf weiteres nur noch bis zum Bahnhalt Kiefersfelden. Der technische Geschäftsführer der BRB, Arnulf Schuchmann erklärt dazu: “Wir müssen so handeln, weil laut neuester ministerieller Verordnung aus Österreich dieses Mal, im Gegensatz zu früheren Verordnungen, keine Ausnahme für den Personenverkehr besteht.“

Bei der Bayerischen Regiobahn (BRB) gibt es auf Grund neuer Einreiseregelungen einen geänderten Fahrplan.

Dies habe das österreichische Ministerium Schuchmann auf Nachfrage zu den aktuell geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen von und nach Tirol mitgeteilt, sagt Schuchmann. Da eine Testpflicht alle 48 Stunden für das Zugpersonal unmöglich umzusetzen ist, enden und wenden Züge der BRB in Kiefersfelden – Kufstein wird nicht mehr angefahren. Die Regelung, nicht über die deutsch-österreichische Grenze zu fahren, erklärt die BRB in einer Pressemitteilung, gelte auch deshalb, weil in einer Verordnung des deutschen Bundesgesundheitsministeriums von Ende Januar steht, dass nur Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland grenzüberschreitend befördert werden dürfen.

Auch die Deutsche Bahn hat ihren Fernverkehr Richtung Kufstein komplett eingestellt. Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen findet ihr auf der Website der BRB.

Ursprünglicher Artikel vom 16.02.2021 mit der Überschrift: „Stärkere Grenzkontrollen in Kreuth“

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Virus-Mutationen, die vermehrt in Tirol und Tschechien auftreten, wurden die Einreisebeschränkungen in Deutschland verschärft. In Tirol tritt verstärkt die südafrikanische Sars-CoV-2-Virusvariante B.1.351 auf, in Tschechien gibt es vermehrt Fälle der britischen Variante B.1.1.7. Beide Mutationen gelten als deutlich ansteckender.

Auch bei uns in Kreuth wird an der Grenze zu Österreich kontrolliert.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte bereits vergangene Woche an, stationäre Grenzkontrollen in Bayern einzurichten. Seit Sonntag-Nacht greifen die verschärften Maßnahmen, welche allerdings für Berufspendler bereits wieder gelockert wurden. Ausnahmen gelten unter anderem für Lkw-Fahrer, Ärzte, Kranken- und Altenpfleger sowie landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte.

Einreise nur mit negativem Corona-Test

Deutsche Staatsangehörige werden an den Grenzen grundsätzlich durchgelassen. Das gleiche gilt für alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch wer zur Beerdigung eines Familienmitglieds will, darf einreisen – gleiches gilt für Väter für die Geburt ihres Kindes.

Für alle Einreisenden gilt allerdings: Sie müssen zuvor einen negativen Corona-Test vorweisen und in Deutschland zehn Tage in Quarantäne verbringen. Bereits innerhalb der ersten 15 Stunden nach Eintritt der verschärften Regeln an den bayerischen Grenzen wurden 2.200 Menschen von der Polizei zurückgeschickt.

In Kreuth wird kontrolliert

Auch bei uns in Kreuth wird an der österreichischen Grenze kontrolliert. Landrat Olaf von Löwis hat sich vergangene Woche bereits mit weiteren Landräten und dem Innenminister Joachim Herrmann besprochen. Dabei wurde klargestellt, dass es sich bei den Grenzkontrollen um eine Bundesangelegenheit handelt, so Pressesprecherin Sophie Stadler vom Landratsamt Miesbach. Somit sei die Durchführung der Kontrollen auch Angelegenheit von Bundespolizei beziehungsweise Bayerischer Grenzpolizei.

Die „Grenz-Landräte“ begrüßten die einheitliche Entscheidung, heißt es weiter. Besonders positiv empfindet Löwis die Tatsache, dass Grenzen nicht grundsätzlich geschlossen werden, sondern, dass die Grenzüberquerungen mit aktuellem Test möglich ist –  diese Regelung jedoch streng kontrolliert wird.

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