Seit Oktober ist eine große Debatte über die Zweitwohnungssteuer in Kommunen entbrannt. Schon im Oktober klagte der Holzkircher Olaf K. aus Holzkirchen gegen das Stufenmodell der Gemeinde Bad Wiessee. Dort hat der 87-Jährige eine 29 Quadratmeter große Zweitwohnung.
Seiner Meinung nach zahle er dort viel zu viel Steuern für die Wohnung. Letztes Jahr bekam der Holzkirchner vom Bayerischen Verwaltungsgericht Recht. Weil die Gemeinde daraufhin Berufung einlegte, ging vergangene Woche der Rechtsstreit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichthof in eine weitere Runde.
Die Gemeinde stellte erneut klar, am Stufenmodell festhalten zu wollen, weil der Verwaltungsaufwand sonst zu groß werde. Der Anwalt des Klägers sprach von Sanierungsbedarf der Wohnung und dass es heutzutage normal sei alle Steuern digital berechnen zu lassen und der Aufwand somit überschaubar bleibe.
Klagen wurden abgewiesen
Gestern erst wurde das Urteil gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens sei. Die Klagen von Zweitwohnungsbesitzer Olaf K. aus Bad Wiessee und eines weiteren Klägers aus Schliersee wurden abgewiesen.
Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Der Anwalt von Olaf K., Wolfgang Schubaur, erklärte schon vor einer Woche:
Der Fall wird weitergehen. Wer verliert, wird sich wohl an die nächsthöhere Instanz wenden. Das gilt für meinen Mandanten, sowie wahrscheinlich auch für die Gemeinde Bad Wiessee. Dann sehen wir uns am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder.
Dieser Fall wird jetzt eintreten. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.
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