Steuerstreit geht in die nächste Runde

Der Streit um die Erhebung von Zweitwohungssteuern in Kommunen geht weiter. Gestern traf das Bayrische Verwaltungsgericht eine Entscheidung – zu Gunsten der Gemeinde Bad Wiessee. Doch die Klägerseite kündigte weitere Schritte an.

Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur und sein Mandant kündigten an im Zweifelsfall auch noch eine Instanz höher zu gehen
Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur und sein Mandant kündigten an im Zweifelsfall auch noch eine Instanz höher zu gehen

Seit Oktober ist eine große Debatte über die Zweitwohnungssteuer in Kommunen entbrannt. Schon im Oktober klagte der Holzkircher Olaf K. aus Holzkirchen gegen das Stufenmodell der Gemeinde Bad Wiessee. Dort hat der 87-Jährige eine 29 Quadratmeter große Zweitwohnung.

Seiner Meinung nach zahle er dort viel zu viel Steuern für die Wohnung. Letztes Jahr bekam der Holzkirchner vom Bayerischen Verwaltungsgericht Recht. Weil die Gemeinde daraufhin Berufung einlegte, ging vergangene Woche der Rechtsstreit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichthof in eine weitere Runde.

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Die Gemeinde stellte erneut klar, am Stufenmodell festhalten zu wollen, weil der Verwaltungsaufwand sonst zu groß werde. Der Anwalt des Klägers sprach von Sanierungsbedarf der Wohnung und dass es heutzutage normal sei alle Steuern digital berechnen zu lassen und der Aufwand somit überschaubar bleibe.

Klagen wurden abgewiesen

Gestern erst wurde das Urteil gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens sei. Die Klagen von Zweitwohnungsbesitzer Olaf K. aus Bad Wiessee und eines weiteren Klägers aus Schliersee wurden abgewiesen. Der Wiesser Bürgermeister Peter Höß äußerte sich gegenüber dem BR: “Sowas soll ja auch praktikabel sein. Und die vom Bayerischen Gemeindetag empfohlene Satzung ist sehr klar strukturiert und unkompliziert in der Handhabung. Wir haben viele Zweitwohnungsbesitzer hier, rund 500 bei uns in Bad Wiessee. Die nutzen ihre Zweitwohnung zum Teil recht intensiv. Sie verbringen einige Monate bis zu einem halben Jahr bei uns, weil es einfach bei uns so schön ist. Über 95 Prozent der Zweitwohnungsbesitzer haben Verständnis für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer und zahlen die auch ganz bereitwillig.”

Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Der Anwalt von Olaf K., Wolfgang Schubaur, erklärte schon vor einer Woche:

Der Fall wird weitergehen. Wer verliert, wird sich wohl an die nächsthöhere Instanz wenden. Das gilt für meinen Mandanten, sowie wahrscheinlich auch für die Gemeinde Bad Wiessee. Dann sehen wir uns am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder.

Dieser Fall wird jetzt eintreten. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.

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