Kreuth will Gesicht wahren

Aktualisierung vom 22. Juni 2015 / 15:09 Uhr
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde erneut über ein Gerichtsverfahren der Gemeinde Kreuth diskutiert. Dabei geht es um ein Haus, das 35 Zentimeter zu hoch gebaut wurde. Trotz schlechter Ausgangslage besteht Kreuth jetzt weiterhin auf ein Urteil.

Der Streit um das Haus in der Pointer Gasse geht weiter.
Der Streit um das Haus in der Pointer Gasse geht weiter. /Archivbild

„Die Gemeinde wollte mit der Klage ein deutliches Zeichen setzen“, erklärt Josef Bierschneider, Bürgermeister in Kreuth. Vertreter des Verwaltungsgerichts München waren bereits vor Ort und haben den Neubau begutachtet. Doch sie fanden, dass an dem Haus nichts auszusetzen sei. Auch das Landratsamt ist der Meinung, die Bauhöhe falle nicht auf.

Der Gemeinderat sieht das jedoch anders. Die Mitglieder stimmten vergangene Woche darüber ab, ob die Klage zurückgezogen oder auf das Urteil bestanden werden soll. Drei Mitglieder stimmten für einen Rückzug, der Großteil aber wollte die Klage weiterführen.

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Zudem wurde aus dem Gremium der Ruf laut, dass die Gestaltungssatzung und die Vorschriften geändert werden sollten. Mit genaueren Definitionen seitens der Gemeinde sollte so ein Fall künftig nicht mehr auftreten können.

Ursprünglicher Artikel vom 26. September 2013 mit der Überschrift: „Streit um 35 Zentimeter“

Um den Bau eines Hauses in Kreuther Ortsteil Point bahnt sich ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt an. Der Bauherr hat das Haus 35 Zentimeter höher gebaut als ursprünglich genehmigt.

Das Landratsamt sieht darin jedoch kein Problem für das Ortsbild und hat den Bau gegen den Willen der Gemeinde genehmigt. Kreuth muss sich nun gut überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist.

In der Pointer Gasse in Kreuth ist ein neues Haus mit einer Garage entstanden. Eigentlich keine erwähnenswerte Sache, denn Häuser werden dauernd gebaut. Und auch hier hatten der Kreuther Gemeinderat und das Landratsamt eigentlich keine Einwände gegen den Neubau.

Doch dann kam die böse Überraschung. Der Antragsteller hat das Haus 35 Zentimeter höhergebaut, als es die Genehmigung vorsah. Das rief die Verantwortlichen im Kreuther Rathaus auf den Plan. Erneut kam der Antrag auf die Tagesordnung im Gemeinderat.

Landratsamt überstimmt Kreuth

„Damals haben wir klar entschieden, dass die Wandhöhe nun zu hoch ist und sich somit nicht mehr in die umliegende Bebauung einfügt“, erinnert sich Bürgermeister Josef Bierschneider. Also wurde der Bauherr aufgefordert, sich an den ursprünglichen Bebauungsplan zu halten. „Ich finde es schon dreist, dass sich jemand bewusst über die Vereinbarungen hinwegsetzt und 35 Zentimeter höher baut als erlaubt“, betonte Evi Baumgartner (SPD) in der Sitzung des Kreuther Gemeinderates am vergangenen Donnerstag.

Das Landratsamt als eigentliche Baugenehmigungsbehörde sieht die Aktion allerdings unkritisch und hält das Vorhaben auch mit der Erhöhung für genehmigungsfähig. Daher hat es die Gemeinde überstimmt. In der Begründung heißt es, das Haus würde sich auch so in die örtliche Umgebung einfügen. Der Kreuther Gemeinderat will das aber nicht akzeptieren. Stellvertretend für die andere Räte fand Baumgartner deutliche Worte:

Die sollen sich mal auf die Brücke in Point stellen und sehen wie das jetzt aussieht.

Am Ende sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, die gemeindliche Zustimmung erneut zu verweigern. Damit liegt der Ball nun beim Landratsamt. Als übergeordnete Baugenehmigungsbehörde kann es den Kreuther Beschluss ersetzen. Kreuth bleibt dann allerdings noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen.

“Das muss man sich aber gut überlegen”, so Bierschneider. “Sollte das Landratsamt unseren Beschluss erneut ersetzen, werden wir prüfen, ob unsere Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen würde”.

Ähnlicher Fall in Rottach?

„In Rottach gab es vor einigen Jahren eine ähnlichen Sache. Da musste der Bauherr das Dach wieder runter nehmen“, so Florian Stadler von der CSU. Angesprochen auf diesen Fall erinnert sich auch der Leiter des Rottacher Bauamtes. „Das ist nun schon 30 Jahre her. Damals hat ein Bauherr eine Pfette höher als erlaubt auf den Rohbau gesetzt. Der Fall ist aber nicht mit der Situation in Kreuth vergleichbar“, so Hübsch.

Rottach sei sich damals mit den Landratsamt einig gewesen. Also habe man gemeinsam darauf hingewirkt, dass die Pfette wieder herunter komme, erinnert sich der Bauamtsleiter. Im aktuellen Fall haben die Gemeinde Kreuth und das Landratsamt jedoch eine unterschiedliche Auffassung. Hübsch warnt davor gegen den Bescheid des Landratsamtes zu klagen. “Es kommt häufiger vor, dass das Landratsamt als übergeordnete Behörde eine Gemeinde überstimmt“. Also betonte Hübsch abschließend:

Ob man dagegen klagt, muss man sich sehr gut überlegen. Die Gemeinde Rottach-Egern hat zu diesem Mittel bislang noch nie gegriffen.

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