Hotelier Andreas Greither hat Großes vor. Er will ein neues Gesundheitshotel mit 134 Zimmern, 50 Personalzimmern, Chalets und einem Wellnessbereich errichten. Das Hotel-Projekt ist bereits genehmigt. Doch noch immer gibt es von vielen Seiten Einsprüche gegen das Vorhaben.
Am Montag kam es nun zur Vor-Ort-Verhandlung des Verwaltungsgerichts München. Diesmal ging es um einen 40 Jahre alten Hag eines Anwohners. Mit dabei auch Vertreter des Landratsamts Miesbach. Denn der Nachbar hatte gegen eine Anordnung der Naturschutz-Fachstelle des Landratsamts geklagt.
Nachbar klagt gegen Bescheid des Landratsamts
Grund hierfür war, dass das Oberlandesgericht München im Juli 2019 den Hotelier Greither in einem zivilrechtlichen Prozess dazu verurteilt hatte, auf einem Grundstücksteil, für den Grunddienstbarkeiten eingetragen sind, Pflanzen und Bäume mit über zwei Metern Höhe fällen zu lassen.
Wie der Merkur berichtet, hatte das Landratsamt damals jedoch unter Androhung von Bußgeld von über 5.000 Euro pro entferntem Baum angeordnet, dass sowohl das Entfernen als auch das Kürzen von Sträuchern und Bäumen untersagt ist. Der Anwohner der Westerhofstraße klagte nun gegen diesen Bescheid.
Dieser hatte sich laut Merkur Grunddienstbarkeiten bei Greither eintragen lassen, sodass der Hotelier die gut 150 Bäume auf dem etwa 200 Meter langen Grundstücksteil hätte stutzen lassen müssen. Das sei allerdings nie geschehen. Die Vorsitzende Richterin Martina Scherl stellte sofort klar: Das Landratsamt hätte mit der Landschafts-Schutzgebiets-Verordnung argumentieren müssen. Die Naturschutz-Begründung sei ein Fehler seitens der Behörde gewesen.
„Gewonnen und doch nichts erreicht“
Der Anwohner bekam also grundsätzlich Recht. Zum Kürzen der 150 Bäume wird es allerdings nicht so leicht kommen. Denn nach Angaben der Richterin sei ein Rückschnitt im Landschaftsschutzgebiet ausschließlich vom Landratsamt zu genehmigen. „Und das ist eine schwere Hürde.“ Wie der Merkur berichtet, betonte Florian Busl, Leiter der Fachstelle Naturschutz im Landratsamt, in diesem Zusammenhang, dass ein Rückschnitt auf zwei Meter der falsche Weg sei:
Das würden die Bäume nicht überleben.
Für Greither sei die Verhandlung eine überflüssige Geschichte gewesen. Der Anwohner hat gemäß des Gerichtsurteils zwar Recht bekommen, die Wahrscheinlichkeit, dass die Bäume gekürzt werden, ist allerdings gering. „Gewonnen und doch nichts erreicht“, so Greither gegenüber der TS. Er hat sein Ziel des Hotelneubaus weiterhin fest im Blick. Von seinem Vorhaben lässt er sich nicht abbringen. Im nächsten Schritt wird er die Olaf-Gulbransson-Straße als einzige Zufahrt zum Hotel sanieren lassen.
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