Bei der Wiesseer Polizei kann man endlich aufatmen: Der Standort für das geplante neue Bootshaus wurde kürzlich vom Gemeinderat genehmigt. Damit hat die bereits fünf Jahre andauernde Suche nach einem geeigneten Platz für das Polizeiboot ein Ende. Nach vielen kontroversen Diskussionen über die Sinnhaftigkeit eines Polizeiboots auf dem See hat sich das unbeirrte Engagement von Dienststellenleiter Wilhelm Sigel nun ausgezahlt.
Künftig wird der Weg der Einsatzkräfte zum Polizeiboot kurz sein: Am Ufergrundstück des Yacht Clubs Bad Wiessee, wenige hundert Meter von der Polizeiinspektion entfernt, soll das neue Bootshaus gebaut werden. Was für Außenstehende nach einer normalen Distanz klingt, ist für die Polizei eine große Verbesserung. Im Falle eines Einsatzes musste man bisher erstmal zum Rottacher Schorn ausrücken und dort ins Boot umsteigen.
Über die Standortwahl hatte Bad Wiessee allerdings nicht allein zu entscheiden. Da der See dem Stadtgebiet zugerechnet wird, musste sich auch der Tegernseer Stadtrat vor Kurzem damit befassen. Dort herrschte kein Einvernehmen über die Notwendigkeit des Bootes, doch der Stadtrat gab am Ende seine Zustimmung.
Gemeinderat genehmigt auch diesen Standort
Der Wiesseer Gemeinderat hingegen war auch schon mit den früheren Plänen für die Neuerrichtung des Bootshauses nahe der Söllbachmündung einverstanden gewesen. Diese waren aber von den Behörden aus Tier- und Artenschutzgründen abgelehnt worden. In der Nähe der Breitenbachmündung soll das Projekt nun umgesetzt werden. Peter Kathan, Vorstandsvorsitzender des Wiesseer Yachtclubs, hatte diesen Standort angeboten. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für diese Lösung aus.
Verglichen mit der ersten Planung wird das Gebäude etwas kleiner ausfallen. Sechzehn mal sieben Meter Fläche wären zu groß. Auch auf die ursprünglich vorgesehenen Zusatzräume wird verzichtet. Außerdem soll nun ein schwimmender Bau errichtet werden, wodurch das Bootshaus entsprechend niedriger gestaltet werden kann. So passt es sich dem Platzangebot am neuen Standort an.
Kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich
Bauamtsleiter Helmut Köckeis erklärte, dass aufgrund der Bauweise hierfür kein Baugenehmigungsverfahren nötig sei. „Sofern die Nachbarn zustimmen, kann gebaut werden“, so Köckeis abschließend. Große Freude bei Peter Kathan und Wilhelm Sigel, die nun noch eine Hürden zu nehmen haben: Herzog Max in Bayern muss als Grundstücksbesitzer zustimmen.
Da die Zufahrt zu dem Grundstück über gemeindeeigenen Grund erfolgt, zu dem der Herzog bis dato kein Geh- und Fahrtrecht besitzt, wird ihm dieses nun genehmigt. Wenn dann noch auf dem Gemeindegrund ein Stellplatz errichtet wird, steht dem Bau des neuen Bootshauses nichts mehr im Wege.
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