Wo der Halloween-Spuk aufhört

Der Halloween-Wahnsinn hat längst auch Deutschland erreicht und in genau einer Woche heißt es wieder: „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Doch was ist bei dem Schabernack noch in Ordnung? Die Grenzen zwischen erlaubtem Streich und Straftat sind eng.

Zwar ist der Hype um Halloween in Deutschland noch nicht so ausgeprägt wie in den USA, wie man an diesem Haus in Long Island erkennen kann. Doch auch hier wird das Grusel-Spektakel gern gefeiert. /Bild: M. Calsow
Zwar ist der Hype um Halloween in Deutschland noch nicht so ausgeprägt wie in den USA, wie man an diesem Haus in Long Island erkennen kann. Doch auch hier wird das Grusel-Spektakel gern gefeiert. /Bild: M. Calsow

Halloween steht vor der Tür. Woher der Brauch kommt, wurde in einem früheren Artikel der Tegernseer Stimme bereits ausführlich von einem Leser erklärt. Demnach kommt der Brauch gar nicht aus den USA, sondern wird diesen oft nur fälschlicherweise zugeordnet. Eigentlich stammt das Fest aus Irland.

Längst ist der Trend jedoch auch ins Oberland geschwappt. Am 31. Oktober ziehen dann auch hier in der Marktgemeinde wieder gruselig verkleidete Kinder um die Häuser und fordern Süßigkeiten. Wer diesen Wunsch ablehnt, muss häufig mit einer Bestrafung rechnen. Denn es heißt nicht umsonst “Süßes, sonst gibt’s Saures”.

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Keine klaren Grenzen

Doch dabei sollten gerade Eltern vorsichtig sein. Vieles was den Kindern Freude bereitet, ist eigentlich ein Verstoß gegen das Gesetz. So sind zum Beispiel Klingelstreiche (in Maßen) erlaubt, Eier an Wänden und Fensterscheiben allerdings nicht. Auch beim Umwickeln eines Autos mit Klopapier ist Vorsicht geboten. Schon ein kleiner unbeabsichtigter Kratzer im Lack ist eine Straftat.

Richtig Ärger bekommt man für eine Sachbeschädigung, das heißt für Schäden, die nachhaltig sind. Verschmieren die kleinen “Monster” also Senf in einem Briefkasten und der kann ohne größeren Aufwand entfernt werden, passiert nichts. Braucht man jedoch beispielsweise ein spezielles Reinigungsmittel, kann eine Anzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, erklärt Bettina Asanger, von der Polizeiinspektion Holzkirchen auf Nachfrage.

Streiche kann man strafrechtlich nicht freigeben.

Bisher sei es in Holzkirchen an Halloween vorwiegend ruhig zugegangen. “Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt, dass ein erhöhtes Einsatzaufkommen gegeben war, aber bislang ist erfreulicherweise nichts gravierendes passiert,” erklärt die Polizeibeamtin.  Die meisten Eltern gehen mit ihren Kindern gemeinsam durch die Nachbarschaft. Man kennt sich, man weiß, bei wem man schellen darf und welche Haustür man lieber meiden sollte.

“Wenn dann doch einmal die Polizei gerufen wird, dann selten wegen schwerwiegender Probleme”, so Asanger. Oft sind es Ruhestörungen oder kleinere Streitereien. Um zu erkennen, wo der Halloween-Besuch erwünscht ist, geben Beamte als „Geheim-Hinweis-Tipp“ die typische Halloween-Grusel-Dekoration an. Wenn ein Hausbesitzer nämlich weder Dekoration noch Lichterketten oder Kürbisse vor seinem Haus platziert hat, möchte dieser in der Regel auch nicht von Geistern oder Monstern besucht werden.

Tipps für “größere Monster”

Doch auch Erwachsene müssen sich an gewisse Regeln halten. Auf Halloween folgt nämlich Allerheiligen. In katholisch geprägten Bundesländern, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, ein sogenannter stiller Feiertag. An diesen Tagen sind öffentliches Tanzen und laute Musik verboten. Eine Lockerung des Gesetzes legte in 2013 fest, dass Halloween-Partygänger immerhin bis zwei Uhr in Allerheiligen reinfeiern dürfen.

Danach müssen Feiernde auf Privatpartys umsteigen. Wie bereits in einem vorigen Artikel der HS berichtet, bieten diese ein kleines Schlupfloch. Ist eine Veranstaltung privat, kann weitergetanzt werden, solange man auf die Lautstärke achtet.

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