Tegernseer Stadtrat: Feuerwehr Tegernsee stellt künftig Einsatz-Rechnungen

Anmerkung vom 05. Juli / 21:45 Uhr:
Beim Thema Feuerwehren sind wir scheinbar nicht ganz fit: Erst letzte Woche ist uns bei einem Beitrag zur Rottacher Feuerwehr ein falsches Bild reingerutscht. Jetzt schreibt gerade Michael Haller,  Kommandant der Tegernseer Feuerwehr. Im unten stehenden Beitrag hatten wir einige Verständnisfehler, auf die er uns freundlicherweise aufmerksam gemacht hat. Hier sein Kommentar im Original:

Der Bericht zur Gebührensatzung der Feuerwehr Tegernsee ist nicht ganz richtig.
Für Tegernsee besteht schon seit Jahrzehnten eine Gebührensatzung, die neue Satzung wurden nur notwendig um die immer umfangreicher werdende Ausrüstung aufzunehmen, und um die Kosten für nicht Pflichtaufgaben der Kommune(Feuerwehr) wie bisher auch verrechnen zu können. Brandbekämpfung, Menschenrettungen jeglicher Art bleiben Gebührenfrei.
Das hat auch nichts mit Stützpunktfeuerwehren zu tun, sondern mit den Brandlasten (Hotels, Gaststätten) und auch z.B. Gefahrgut in Gewerbebetrieben im Ort, natürlich werden die Ausrüstungsgegenstände so Beschafft dass auch andere Gemeinden davon profitieren können. Für den großteil der Bevölkerung ändert sich nichts.Es wird natürlich jedem der Hilfe Braucht schnellst möglich und weitgehend kostenfrei geholfen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Haller
Kommandant Feuerwehr Tegernsee

Ursprünglicher Artikel vom 05. Juli:
Der Tegernseer Stadtrat hat in der letzten Sitzung die Einführung einer neuen Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr Tegernsee beschlossen. Die Gebührensatzungen gehen auf eine Empfehlung des Gemeindetages zurück und regeln die festen Kostensätze, die die Feuerwehr gegenüber Verursachern, bzw. in erster Linie deren Versicherungen, geltend machen kann. Geregelt werden beispielsweise die Kosten pro Mann und Stunde, die Kosten pro Betriebsstunde für Fahrzeuge, den Kommandanten, Kosten für Anfahrtswege und so weiter. Nach Einsätzen kann die Feuerwehr anschließend die Kosten in Rechnung stellen. Darunter fallen kurz gesagt alle Einsätze, bei denen es nicht um “Leib und Leben” geht – die werden auch weiterhin von der Allgemeinheit bezahlt. Das Auspumpen eine Kellers oder die Beseitigung von Öl nach einem Unfall kann jetzt aber in Rechnung gestellt werden.

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Bürgermeister Janssen erklärte die speziellen Aufgaben der Tegernseer Wehr: “Tegernsee ist eine Stützpunktfeuerwehr und darum oft im Einsatz”. Neben Tegernseer gibt es noch Holzkirchen und Miesbach als Stützpunktwehren im Landkreis. Das bedeutet auch, dass diese Wehren anders und besser ausgestattet sind, als die normale Freiwillige Feuerwehr. Janssen dazu: “Die Drehleiter hat zum Beispiel eine besondere Ausstattung für Chemieunfälle und ähnliche Sachen – das bedeutet auch, dass die Tegernseer Feuerwehr auch gern bei Autounfällen gerufen wird, sobald ein Tankfahrzeug dabei ist. Eben gerade wegen der besonderen Ausstattungsmerkmale.”

Die anderen Stützpunktwehren Miesbach und Holzkirchen haben die Gebührenordnung bereits in den letzten Jahren übernommen. Bürgermeister Janssen begründete die gewünschte Einführung der Gebührensatzung mit der Aussage: “In der Regel werden die Entschädigungen von Versicherungen bezahlt. Fast alles sind Versicherungsfälle: Autounfälle, Brandfälle. Es wäre wirklich verschenktes Geld für die Kommune und die Feuerwehr, wenn wir das nicht tun würden.”

Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen und die Satzung tritt zum 01. August diesen Jahres in Kraft.

Wir fragen uns nur: Wenn man als Kommune ohne diese Gebührensatzung “Geld verschenkt”? Warum kommt das dann jetzt erst und wurde nicht schon vor langer Zeit eingeführt?

Eine vollständige Mustersatzung kann man sich beim LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. als PDF runterladen. Wer sich das einmal anschauen möchte findet das Dokument hier

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