NS-Totenkopf sorgt für Ärger

Einem 35-jährigen Wiesseer wurde vorgeworfen, ein Zeichen einer verfassungswidrigen Organisation getragen zu haben. Ein Polizist auf Streife hatte das Symbol erkannt. Dafür musste er sich heute vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

Wegen des Tragens eines SS-Symbols musste sich ein Wiesseer heute vor Gericht verantworten.
Wegen des Tragens eines solchen SS-Symbols musste sich ein Wiesseer heute vor Gericht verantworten.

Als ein Polizeibeamter der Polizei Bad Wiessee nach einem Einsatz zu seinem Wagen zurückkehren wollte, entdeckte er einen Mann, auf dessen Jacke einen Aufkleber mit einem Totenkopf aus der NS-Zeit prangte. Auf Nachfrage des Polizisten zeigte sich der Wiesseer überrascht. Er habe den Sticker bei einem Fußballspiel in seiner Heimat Bulgarien von anderen Fans überreicht bekommen.

Die Fans des Vereins “Levski Sofia” waren in der Vergangenheit bereits mehrfach mit rechtsradikalen Symbolen aufgefallen, als sie bei Spielen unter anderem Hakenkreuz Flaggen schwenkten und antisemitische Parolen riefen.

Anzeige

Wiesseer ist sich keiner Schuld bewusst

Von all dem wusste der angeklagte Bulgare nach eigenen Angaben nichts. Er habe lediglich ein paar Mal das Stadion besucht, weil er ein Fan des Vereins sei. Beim letzten Besuch, bekam er dann die Aufkleber von anderen Fans überreicht, wusste laut eigenen Angaben aber nicht, dass diese neben dem Vereinslogo mit dem verfassungswidrigen “SS-Totenkopf” versehen waren.

Dies erklärte er heute auch im Rahmen der Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht. Dort musste er sich heute wegen des Tragens eines verfassungswidrigen Symbols verantworten.

“Ich habe den Aufkleber meinen Freunden gezeigt, die meisten sind Deutsche. Keiner wusste was davon, dass der Totenkopf verboten ist”, verteidigte sich der angeklagte Wiesseer.

Auch der in den Zeugenstand gerufene Polizeibeamte, der den Aufkleber bemerkt hatte gab zu, den Totenkopf nur durch Zufall als rechtsradikales Zeichen erkannt zu haben.

Erinnerungen an dunkle Zeiten

Der besagte Totenkopf wurde in der Zeit von 1933 bis 1945 mit geschlossenen Zahnreihen, charakteristischen Schädelnähten und gekreuzten Knochen im Schädel dargestellt und von Mitgliedern der Schutzstaffel der NSDAP getragen.

Die Staatsanwaltschaft gab heute zu, den Totenkopf nicht unmittelbar als eben dieses Zeichen aus der NS-Zeit ausmachen zu können. Auch Richter Walter Leitner war sich unschlüssig.

“Aufgrund dieser Umstände, ist die Aussage des Angeklagten glaubwürdig”, erklärte Leitner. Nach Ansicht des Richters konnte dem Angeklagten kein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden. Aus diesem Grund wurde der Wiesseer schließlich frei gesprochen. Abschließend mahnte der Richter den Mann künftig vorsichtiger zu sein und forderte einen sensibleren Umgang mit entsprechenden Symbolen ein.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner