Uli Hoeneß ist ab heute offiziell Freigänger. Damit darf der frühere Präsident des FC Bayern sich tagsüber außerhalb des Gefängnisses aufhalten. Ab 18 Uhr muss er dann wieder ins Gefängnis zurückkehren. Das hatte das bayerische Justizministerium laut einem spiegel-online-Bericht offiziell mitgeteilt.
Am 2. Juni hatte er seine Haftstrafe angetreten. Wie berichtet, hatte ihn das Münchner Landgericht wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Tagsüber darf der 62-Jährige sogar einer geregelten Arbeit nachgehen. Dafür wurde er auch von Landsberg in die JVA-Außenstelle Rotenfeld im Landkreis Starnberg verlegt.
Hoeneß künftig in Nachwuchsarbeit tätig
Bereits vor der Meldung des Justizministeriums war klar: Sollte Hoeneß Freigänger werden, würde er voraussichtlich wieder beim FC Bayern arbeiten. Wie Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge neulich berichtete, wird Hoeneß in der Nachwuchsarbeit tätig sein.
„Assistent der Abteilungsleitung Junior Team“ – diesen Titel darf Hoeneß dann vermutlich tragen. Die Justiz wir den Arbeitsablauf prüfen. Weitere Angaben wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht.
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