Um welche Inhalte geht es hier?

Ein Schock für Eltern, Schüler und Lehrer am Tegernseer Gymnasium. Die Razzia vom letzten Freitag hat große Verunsicherung hinterlassen. Grund soll anstößiges Bildmaterial in Whats App-Guppen gewesen sein. Was jetzt die nächsten Schritte sind und was den Beschuldigten im schlimmsten Fall droht.

Die Ermittlungen nach der Razzia am Gymnasium Tegernsee laufen

Genaues weiß man nicht, da die Polizei aktuell eine Informationssperre verhängt hat. Fakt ist wohl, dass Beamte vergangenen Freitag eine größere Durchsuchung am Tegernseer Gymnasium vornahmen. Der Auslöser kam von der Schule selbst. Ein Hinweis, dass in einer WhatsApp-Gruppe unter Schülern anstößiges Bildmaterial kursiere, führte zu dem Einsatz. Während sich die Q12 selbst von den Vorwürfen distanziert und darauf verweist, dass hier Einzelne gehandelt haben, machen im Tegernseer Tal Gerüchte über die Inhalte die Runde.

Doch die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd will sich dazu aktuell nicht weiter äußern. Nach Auskunft dürfen derzeit keine konkreten Aussagen zum Fall gemacht werden. Zunächst würden von der Spurensicherung die beschlagnahmten Handys ausgewertet und zugeordnet, wer Bilder oder andere Inhalte verschickt hat, welche das waren und an welchen Personenkreis diese verschickt worden sind.

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Wie geht es weiter?

Danach wird es eine Befragung der beteiligten Personen geben. Die zuständige Staatsanwaltschaft entscheidet dann, wie weiter verfahren wird und ob und gegen wen Anklage erhoben wird. Das wird nach Aussage der Kripo allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im Anschluss wird auch entschieden werden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar sein wird. Bei über 18–Jährigen ist tatsächlich beides möglich. Gleicht der Heranwachsende in seiner Person oder seinem Handeln noch eher einem Jugendlichen, soll mit den Mitteln des Jugendstrafrechts erzieherisch auf ihn eingewirkt werden. Ist der Heranwachsende bereits gefestigter, kann auch eine Strafe nach den allgemeinen Regeln des StGB erfolgen.

Ähnliche Fälle an anderen Schulen

So wurde im Oktober vergangenen Jahres eine Auszubildende aus dem Landkreis Bad Tölz zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ihr Mobiltelefon eingezogen, was wahrscheinlich die härtere Strafe war. Die Jugendliche hatte ein kinderpornografisches Video in eine WhatsApp-Gruppe gestellt, in der sich auch minderjährige Personen befanden.

Auch in Freiburg sorgte vergangenen Dezember ein vergleichbarer Fall für umfangreiche Ermittlungen. Die Freiburger Polizei hatte Mitte November gemeldet, dass an zwei Schulen per WhatsApp-Gruppen auf dem Smartphone kinderpornografische Videos geteilt wurden. Verschickt wurden die Dateien innerhalb von Schulklassen an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis zehn.

Die Polizeistelle Oberbayern Süd weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sowohl der Versand als auch bereits der Besitz einer kinderpornografischen Datei eine Straftat nach §184b Strafgesetzbuch darstellt und neben sonstigen strafrechtlichen Sanktionen auch zum Verlust des Smartphones führen kann. Der Strafrahmen für solche Fälle liegt bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und maximal fünf Jahren. Kein Kavaliersdelikt also.

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