Unfall auf schneeglatter Fahrbahn – wann lohnt sich ein Schadengutachten?

Gerade in der Winterzeit sind die Straßen oftmals mit Schnee bedeckt und darunter befindet sich eine Eisschicht. Schnell ist es passiert. Der Hintermann kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kommt zu einem Auffahrunfall. Im besten Fall ist nur ein Blechschaden entstanden und alle Unfallbeteiligten sind mit dem Schrecken davongekommen. Doch auch, wenn nur die Fahrzeuge beschädigt sind, steht die Schadenabwicklung bevor. Und diese kann sich in die Länge ziehen und oftmals auch sehr nervenaufreibend sein.

Ich bin der Geschädigte – was sollte ich unbedingt beachten?

Sind Sie der Geschädigte des Unfalls, müssen Sie den Schaden mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Als Geschädigter haben Sie Rechte und Pflichten gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Neben Ihren Rechten, die ferner die freie Wahl des Sachverständigen, freie Werkstattwahl, Nutzungsausfallentschädigung und freie Wahl des Rechtsanwalts beinhalten, haben Sie auch Pflichten. Unter anderem eine Schadenminderungspflicht und Sie sind dazu angehalten, bei der Regulierung mitzuwirken und die zur Schadenabwicklung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, neigen Versicherer oft dazu, dem Geschädigte das weitere Vorgehen vorzugeben. Auch wenn es mit mehr Aufwand verbunden ist, prüfen Sie jeden Schritt genau.

Ist die Schuldfrage bereits geklärt und der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von rund 750,00 Euro, können Sie ohne Rücksprache mit der Versicherung ein Unfallgutachten erstellen lassen und den KFZ-Gutachter frei wählen. Das Gutachten dient der Beweissicherung des entstandenen Schadens und ist die ausführlichste aller Möglichkeiten. Es dokumentiert den Schaden detailliert in Wort und Bild und nur ein KFZ-Gutachter kann Posten wie Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung oder Restwert bestimmen. Daher sichert Sie ein Gutachten bestmöglich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ab und kann Fehlentscheidungen vermeiden, die Sie Geld kosten.

Lassen Sie sich möglichst nicht auf das Angebot der Versicherung ein, dass diese Ihnen den Gutachter organisiert. Dies ist oft zum Nachteil des Geschädigten. Die Profis von Gutachterix unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Autoversicherung des Unfallverursachers und besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort. Wenn Sie Ihrem Gutachter eine Abtretungserklärung unterzeichnen, rechnet dieser sogar direkt mit der Versicherung ab. So hält sich neben dem Ärger mit dem Unfall der Aufwand in Grenzen und kostet nicht unnötig Zeit und Geld.

Gibt es Alternativen zum Unfallgutachten und sind diese überhaupt sinnvoll?

Alternativen zum Unfallgutachten sind das Kurzgutachten oder der Kostenvoranschlag.

Ein Kostenvoranschlag enthält die voraussichtlichen Reparaturkosten, dokumentiert in der Regel aber den entstandenen Schaden nicht in Wort und Bild. Nutzungsausfall, Wertminderung oder Restwert sind ebenfalls nicht in einem Kostenvoranschlag zu finden. Oft werden auch die Kosten für einen Kostenvoranschlag nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Das Kurzgutachten dokumentiert den Schaden – anders als beim Kostenvoranschlag – ebenfalls in Wort und Bild. Daher raten die Profis von Gutachterix bei Bagatellschäden zu einem Kurzgutachten. Sollte der KFZ-Gutachter während der Begutachtung einen größeren Schaden feststellen, können Sie ein ausführliches Gutachten erstellen lassen.

Wichtig zu wissen ist, dass sowohl das Unfallgutachten als auch das Kurzgutachten von Gerichten anerkannt werden. Es dient daher Ihrer Absicherung und so sind Sie bestmöglich vorbereitet, damit die Ihnen zustehenden Ansprüche auch erstattet werden.

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