Unfall, Drogen und zwei Lügner

Am Montag endete eine Autofahrt nach Holzkirchen mit gleich sechs Strafverfahren. Ein Pkw-Fahrer verursachte unter Drogeneinfluss einen Unfall und versuchte sich dann mit Hilfe eines Bekannten aus der Affäre zu ziehen.

Am 15.9. gegen 16.00 Uhr fuhr eine 31-jährige Frau aus Weyarn mit ihrem Ford Focus von Oberlaindern Richtung Holzkirchen. Auf Höhe der Einfahrt „Am Marschallfeld“ musste die Frau verkehrsbedingt anhalten. Der Fahrer des VW Touran hinter ihr war offenbar nicht aufmerksam genug. Er konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Ford Focus der 31-Jährigen auf. Diese wurde hierbei leicht verletzt. Laut Polizei litt sie an Schmerzen im Halswirbelbereich.

Anstatt ordnungsgemäß zu halten und sich um die Frau zu kümmern, fuhr der Fahrer des VW Touran einfach weiter. Er hielt erst am Parkplatz des Frauenhofer Instituts. Dort stellte er den Wagen ab und lief zu Fuß davon. Die Polizei kontaktierte den Halter des Fahrzeugs, der sich dann gemeinsam mit einem Bekannten zum Parkplatz begab, wo er von der Polizei bereits erwartet wurde. Zunächst gab der Halter des VW an, auch der Fahrer und damit der Unfallverursacher zu sein.

Ohne Führerschein unterwegs

Der anwesende Bekannte des Halters, ein 28-jähriger Münchner, wurde jedoch von der Ford Focus Fahrerin zweifelsfrei als Führer des VW identifiziert. Wie sich herausstellte, hatte der Münchner Cannabis konsumiert, ein THC Drogenvortest ergab ein positives Ergebnis. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, fehlte ihm auch noch eine gültige Fahrerlaubnis. Ihn erwarten nun gleich mehrere Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht, fahrlässige Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Auch der Halter des VW kommt nicht ungeschoren davon. Da er zunächst angegeben hatte, der Fahrer des PKW zu sein, muss er nun mit einem Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung und des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Am PKW der Frau aus Weyarn entstand nach Angaben der Polizei ein Sachschaden von 3.500 Euro.

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