Gestern stellte der Eigentümer einer Hütte auf einem Freizeitgrundstück bei Kleinseeham fest, dass seit seinem letzten Besuch dort, vor etwa 14 Tagen, versucht wurde, in die Hütte einzubrechen.
Ein Unbekannter hatte an der Rückseite der Hütte eine Scheibe der Hintertüre eingeschlagen, um durch die Öffnung die Türe von innen zu öffnen. Bemerkte jedoch dann erst, dass die Tür verschlossen und zusätzlich verriegelt war. So gelang es ihm nicht, in die Hütte einzutreten. Dem 55-jährigen Eigentümer entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 150 Euro.
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