Unter Schmerzmitteln am Steuer

Ein Valleyer soll von einem gängigen Schmerzmittel so benebelt gewesen sein, dass er nicht mehr wusste, was er tat. Sein Anwalt verfolgte heute eine interessante Verteidigungsstrategie, die am Ziel vorbei führen könnte.

Ein Valleyer soll von einem gängigen Schmerzmittel so benebelt gewesen sein, dass er nicht mehr wusste, was er tat.

Gleich der erste Fall heute Morgen bot, trotz der Kürze der Verhandlung, einige Brisanz. Zwar wurde noch nicht einmal die Anklageschrift verlesen, aber die Strategie des Verteidigers wurde trotzdem deutlich. Allerdings sprach sein Mandant, ein Brite, der seit Juli vergangenen Jahres in Valley lebt, so wenig deutsch, dass mangels Übersetzer, eine Verhandlung nicht möglich war. Dem Gericht war wegen der deutschen Anschrift nicht bewusst, dass der Mann erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in Deutschland lebt.

Auch sein Rechtsanwalt traf seinen Mandanten heute zum ersten Mal persönlich und wusste nichts von dessen fehlenden Sprachkenntnissen. „Woher haben Sie denn dann die Informationen, die in Ihrem Einspruch stehen?“, wollte der Staatsanwalt wissen. Dazu äußerte sich der Verteidiger nicht, aber es entspann sich aus dieser Frage eine Diskussion über das Ziel und die Strategie des Verteidigers.

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Gängiges Schmerzmittel wirkte wie Droge

So hatte der Verteidiger in seinem Einspruch zum Strafbefehl angeführt, der Angeklagte habe aufgrund von Schmerzmitteln, die ihm vom Zahnarzt verordnet worden seien, einen Kontrollverlust erlitten. Der habe dazu geführt, dass er ohne zu wissen, was er tue, in sein Auto gestiegen sei und dann die fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Richter Walter Leitner:

Aber da wird ihm doch ein Arzt oder eine Arzthelferin erklärt haben, dass er unter dem Einfluss des Schmerzmittels nicht mehr fahren darf.

Der Verteidiger erklärte daraufhin, dass es sich wohl doch nicht so, wie im Einspruch schriftlich erklärt, zugetragen habe. Sein Mandant habe längere Zeit an Zahnschmerzen gelitten und der Zahnarzt habe ihm telefonisch zu einem gängigen Schmerzmittel geraten. Der Valleyer habe sich für Ibuprofen, ein in Apotheken frei erhältliches Präparat, entschieden, mit dem er zuvor gute Erfahrungen gemacht habe.

Diesmal jedoch habe er sich, weil er das Mittel über einen längeren Zeitraum genommen habe, in seiner Persönlichkeit verändert. Das haben auch die Nachbarn gemerkt. Am Tattag sei er wie benebelt – ohne zu wissen, was er tue – in sein Fahrzeug gestiegen und losgefahren.

Großes Zeugenaufgebot angefordert

Um dies zu bezeugen, wollte der Verteidiger die behandelnden Ärzte – Zahnarzt, Hausarzt und behandelnde Ärzte aus der Klinik in Agatharied – als Zeugen laden und von ihrer Schweigepflicht entbinden. Der Staatsanwalt wies daraufhin, dass er damit wahrscheinlich die Situation seines Mandanten verschlimmern werde.

Möglicherweise käme so zu der Körperverletzung ein Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. „Dann reden wir nicht mehr über Fahrverbot, sondern über einen Entzug der Fahrerlaubnis“ , so der Staatsanwalt. Und fügte hinzu:

Wollen Sie ernsthaft einen Sachverständigen dazu hören, wie gefährlich Ibuprofen als Droge ist? Ohne dem etwas vorwegnehmen zu wollen, kann ich mir das Ergebnis schon jetzt vorstellen.

Richter Leitner bestimmte den nächsten Verhandlungstermin auf Ende August, beschränkte sich bei der Ladung der Zeugen auf die Geschädigte sowie die Polizeibeamtin. Bezüglich der Ladung der Ärzte und des Sachverständigen bat er den Verteidiger, das Gericht darüber zu verständigen, ob sie wirklich nötig seien. Damit deutete er eventuell auch an, die Verteidigungsstrategie noch einmal zu bedenken und den Einspruch gegen den Strafbefehl gegebenenfalls zurückzunehmen.

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