Das Bayerische Oberland hat eine rasante, wirtschaftliche Entwicklung hingelegt und sich im Zuge des digitalen Wandels zu einer wichtigen Dienstleistungs- und Industrieregion entwickelt. Für viele Unternehmen ist die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung aus diesem Grund äußerst relevant. Wir klären die wichtigsten Fragen, die die neue Regelung betreffen.
Was ist die Kassensicherungsverordnung und auf wen trifft sie zu?
Die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, wurde vom Finanzministerium verabschiedet und ist seit Anfang dieses Jahres gültig. Sie richtet sich an alle deutschen Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen. Die sollen durch die neue Gesetzgebung im Rahmen der Fiskalisierung die Manipulation von Datenaufzeichnungen verhindern. Nach Angaben des Online-Magazins Oberland.de ist der Dienstleistungssektor für 67 Prozent des wirtschaftlichen Ertrags in der Region verantwortlich. Das produzierende Gewerbe trägt zu 32 Prozent zum Wirtschaftswachstum bei und die Landwirtschaft macht nur einen Prozent aus. Man kann also davon ausgehen, dass ein beachtlicher Teil der Firmen im Oberland nicht ohne elektronische Kassensysteme auskommt.
Was müssen Unternehmen im Zuge der KassenSichV beachten?
Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen sind dazu verpflichtet, eine Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, in das System einzubauen. Die durch die Kasse gespeicherten Daten werden auf die TSE übertragen. Diese erstellt eine einmalige Signatur durch das Blockchain-Prinzip und kann dem Ändern oder Löschen von Daten auf diese Weise entgegenwirken. Auf Wunsch kann das Finanzamt die Aufzeichnungen einsehen und Datenbetrug nachgehen beziehungsweise unterbinden.
Zudem wurde die Belegausgabepflicht eingeführt. Ab Anfang des Jahres muss jeder Bon dem Kunden unmittelbar nach dem Geschäftsvorfall verfügbar gemacht werden. Unternehmen sollten dabei beachten, dass der Beleg bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Es ist wichtig, dass unter anderem Name und Anschrift des Unternehmens, die Transaktionsnummer sowie die Seriennummer des Aufzeichnungsgeräts auf dem Bon zu finden sind. Offene Ladekassen sind von der Belegausgabepflicht befreit.
Worin unterscheiden sich reguläre Registrierkassen von iPad-Kassensystemen bei der Implementierung der TSE?
Bei Kassen mit USB-Port kann die TSE als Hardware direkt angeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Datenspeicherung von Transaktionen damit gestört wird, ist hier sehr gering. Anders sieht das bei iPad-Kassen aus. Da sie keinen USB-Anschluss besitzen, muss die besagte Signatur hier durch eine Funkverbindung hergestellt werden. Mit iPad-Kassensystemen, wie beispielsweise jene von Tillhub, kann man aber seine Daten direkt in der Cloud abspeichern. Die TSE Kasse funktioniert branchenübergreifend und kann für diverse Unternehmenskonzepte angepasst werden – selbst für mobile Food Trucks. Für das kulinarische Festival Street Food Oberland in Schongau mit seinen mobilen Ständen und Trucks gibt es zum Beispiel passende Lösungen, die mit der KassenSichV konform sind.
Bis wann müssen Unternehmen die Sicherheitseinrichtung integriert haben?
Die elektronischen Registrierkassen müssen bis zum 30. September 2020 manipulationssicher gemacht werden. Dazu gehört laut GASTGEWERBE-Magazin auch, dass die TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Inbetriebnahme zertifiziert werden muss. In Deutschland schätzt man, dass rund 2,1 Millionen Kassen den Zertifizierungsprozess benötigen. Kassensystemen, die im Zeitraum vom 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und aus technischen Gründen nicht an die neue Gesetzgebung angepasst werden können, wird eine weitere Schonfrist bis Ende 2022 gewährt. Danach können Unternehmen bei Nicht-Implementierung mit hohen Strafen rechnen.
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