1. Rettungswege blockieren
Vor allem in Städten gehört die minutenlange Suche nach einem Parkplatz zum Alltag eines jeden Autofahrers. Häufig möchte man kurz vor Ladenschluss noch schnell zum Bäcker und hofft, eine Parklücke in der Nähe zu finden. Bleibt die Suche erfolglos, ist man schnell versucht, kurz in einer Rettungseinfahrt zu halten – schließlich dauert der Einkauf ja nur wenige Minuten und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls ist gering.
Dieses Risiko sollte man aber besser nicht eingehen. Denn kommt es zu einem Rettungseinsatz von Feuerwehr oder Notarzt, der durch Blockieren der Zufahrt behindert wird, wird es teuer. Außerdem kann selbst ohne einen Einsatz ein Bußgeld von 35 Euro verordnet werden – und dies ohne vorherige Verwarnung.
Wer sich weigert, einem Rettungswagen sofort Platz zu machen oder keine Rettungsgasse bildet, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Seit Ende des letzten Jahres sieht der Bußgeldkatalog eine sehr viel höhere Strafe vor als zuvor. Statt 20 Euro muss der Blockierer nun mit einem Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro rechnen, inklusive einem Monat Fahrverbot.
2. Anhänger überladen
Wer schwere Lasten transportieren will, kann mit einer Anhängerkupplung, die es für jedes Auto in der passenden Ausführung gibt, einen Anhänger an seinen Pkw hängen. Handelt es sich dabei um einen kleinen Lastenanhänger mit bis zu 700 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht, reicht dafür der normale Führerschein Klasse B.
Wichtig ist aber, den Anhänger nicht zu überladen. Mit voller Ladung dürfen Anhänger und Auto zusammen nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, das im Fahrzeugschein verzeichnet ist. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass der Anhänger zu schwer ist, wird ein Bußgeld fällig: Bei 5 Prozent Überladung 10 Euro, bei 10 Prozent 30 Euro und bei 25 Prozent stolze 140 Euro.
3. Blinken verweigern
Von allen Verkehrsverstößen ist fehlendes Blinken sicher der am häufigsten begangene. Vor allem beim Fahrspurwechsel und beim Abbiegen wird der Blinker von vielen Autofahrern gerne einmal unterschlagen, obwohl es gerade hierbei zu riskanten Situationen kommen kann.
Als Verwarnung kann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig werden. Kommt es allerdings aufgrund des fehlenden Blinkens zu einem Unfall, wird es sehr viel teurer. In jedem Fall wird dem Blinkverweigerer die Hauptschuld zugesprochen.
4. Am Steuer telefonieren
Die meisten Autofahrer wissen, dass Telefonieren mit dem Handy nicht erlaubt ist. Doch auch wer nicht über eine Freisprecheinrichtung verfügt und unterwegs das Telefon klingeln hört, nimmt den Anruf häufig entgegen. Wird man mit dem Telefon am Ohr angehalten, werden laut neuer Bußgeldverordnung vom Fahrer 100 Euro als Verwarnung kassiert.
Bei Sachbeschädigung infolge eines Telefonats im Straßenverkehr werden sogar mindestens 200 Euro fällig, außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot.
5. Andere Verkehrsteilnehmer beleidigen
Wer regt sich nicht einmal über andere Autofahrer auf, die an der Ampel träumen und bei Grün nicht losfahren oder einem die noch einzige freie Parklücke wegschnappen. Schnell entwickelt sich aus solchen Situationen ein handfester Streit. Doch Vorsicht: Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer zu stehen kommen. Laut Bußgeldkatalog können verbale Angriffe und beleidigende Gesten, etwa das Zeigen des Stinkefingers, Strafzahlungen zwischen 600 und 4.000 Euro nach sich ziehen.
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