Unwetter – Viele Hausbesitzer sind unzureichend versichert

Eine Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Immobilien eine unerlässliche Versicherung, die unvorhersehbare Schäden am Gebäude durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Unwetter reguliert. Wer sich mit dem Thema der Gebäudeversicherung noch nicht hinreichend auseinandergesetzt hat, der wiegt sich nach dem kombinierten Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung in Sicherheit, die jedoch im Fall eines konkreten Schadens trügerisch sein kann.

Kernpunkt für Auseinandersetzungen und Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft sind häufig die sogenannten Elementarschäden, verursacht durch Naturgefahren. Wer die Versicherungen für das Gebäude nicht mit wachsamem Auge abschließt, der erlebt zum späteren Zeitpunkt ggf. eine böse Überraschung, wenn sich die Versicherung weigert, den Schaden zu regulieren.

Experten der Deutschen Schadenshilfe raten: Besonders in Zeiten bedeutender klimatischer Veränderungen kommt dem Zusatzbaustein eine Elementarschadensversicherung eine besondere Bedeutung zu, die den Versicherungsschutz von Hausrat- und Gebäudeversicherung sinnhaft erweitert. Schon beim Abschluss der Gebäude- und Hausratversicherung sollten sich die betroffenen Versicherungsnehmer über die Integration des wichtigen Versicherungsbausteines informieren, um späteren Ärger und hohe Folgekosten im Schadensfall zu vermeiden.

Elementarbaustein in die Gebäudeversicherung integrieren

Gebäudeversicherer bieten den Versicherungsnehmern in vielen Fällen den sogenannten „Dreifachschutz“. Diese Versicherungsform der Gebäudeversicherung definiert, dass der Versicherer bei potentiellen Schäden, verursacht durch Feuer, Sturm / Hagel oder Leitungswasser für die Beseitigung des Schadens aufkommt.

Doch bereits bei Schäden, verursacht durch Leitungswasser, kommt es im Falle eines Schadens nicht selten zu Diskussionen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer (vgl. den Bericht von Radio Paradiso). Im Kleingedruckten der Versicherungstarife definieren die Versicherer sehr genau, welche Schäden übernommen werden und welche Ausschlüsse der Versicherungsnehmer zu akzeptieren hat.

Als versichert gelten in der Regel Schäden, die durch einen Defekt an den Heizungs- und Wasserrohren des versicherten Gebäudes eintreten. Inbegriffen sind dabei Rohre und Leitungen, die sich unmittelbar im Mauerwerk bzw. auf dem Grundstück des versicherten Gebäudes befinden. Schäden, die jedoch durch Leitungsdefekte außerhalb des eigenen Grundstücks verursacht sind, müssen bei vielen Versicherern durch zusätzliche Versicherungsbausteine versichert werden. Die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zur präventiven Schadensverhütung bleiben davon unberührt.

Ein weit verbreiteter Irrglaube: Wasserschäden sind durch die Hausratversicherung bereits ausreichend versichert. Entgegen einer landläufigen Auffassung übernimmt die Hausratversicherung ausschließlich Folgeschäden am Hausrat, die durch Wasserschäden innerhalb der Räumlichkeiten und außerhalb des Mauerwerks der versicherten Wohnung oder des versicherten Hauses entstehen. Schäden an der Bausubstanz, die auf ein Leitungsdefekt im Mauerwerk zurückgehen, werden durch eine Hausratversicherung nicht abgedeckt. An dieser Stelle greift in der Regel eine zusätzliche Gebäudeversicherung.

Immobilieneigentümer wiegen sich durch die Versicherungsleistungen des klassischen Dreifachschutzes einer Gebäudeversicherung nicht selten in trügerischer Sicherheit. In der Praxis sind zahlreiche Schadensszenarien denkbar, die nicht in direkter Form auf die oben genannten Ursächlichkeiten Sturm / Hagel, Feuer oder Leitungswasser zurückzuführen sind. Überschwemmungen aufgrund von Hochwasserlagen, Kanalisationsrückstau oder Szenarien, die mit lokalen Umweltkatastrophen zusammenhängen, sind nur einige der oft nicht im Versicherungsschutz der Hausrat- und Gebäudeversicherung integrierten Leistungen. Um den Versicherungsschutz in ausreichendem Umfang zu erweitern, ist der Baustein einer zusätzlichen Elementarversicherung die richtige Option, um den Deckungsumfang der bestehenden Versicherung in ausreichendem Umfang zu erweitern.

Versicherungslücke in der Hausrat- und Gebäudeversicherung schließen

Ein genauer Blick ins Kleingedruckte der versicherten Schadensszenarien einer Gebäudeversicherung sind wichtig und können dem Versicherungsnehmer im Schadensfall großen Ärger ersparen. Erdbeben, resultierende Erdrutsche, Vulkanausbrüche oder Hochwasserlagen sind in vielen Regionen die Ursache für immense Schäden an den umliegenden Gebäuden. Versicherer fassen die Schäden, verursacht durch sogenannten Naturgefahren, unter dem Begriff der Elementarschäden zusammen.

Die Elementarschadenversicherung bildet einen zumeist optionalen Baustein, der zusätzlich zu den grundlegenden Versicherungsleistungen einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Wer eine Elementarschadenversicherung abschließt, erspart sich im Schadensfall lange und nervenaufreibende Diskussionen mit den Versicherern.

Auch diejenigen Versicherungsnehmer, die den Versicherungsschutz des genannten Dreifachschutzes genießen, sind oft überrascht, wenn die Gebäudeversicherung in letzter Konsequenz doch nicht zahlt. Ursächlich dafür sind oft weitere Ausnahmen, die in den Versicherungsdetails definiert werden und zuvor nicht zu Kenntnis genommen wurden: Sind Sturmschäden auf eine Windstärke zurückzuführen, die zum Beispiel weniger als 8 Bft betrug, gelten Schäden nicht als Sturmschäden. Auch Sekundärschäden, die durch offene oder nicht intakte Fensterdichtungen entstehen, sind Schadensarten, bei denen die klassische Gebäudeversicherung die Schadensregulierung verweigern kann. Diese Versicherungslücken können durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung der meisten Wohngebäudeversicherung Anbieter zuverlässig und sicher geschlossen werden, heißt es bei Versicherungszentrum.de.

Elementarversicherung als zusätzlicher Baustein der Hausrat- und Gebäudeversicherung

Bei dem Baustein der Elementarschadenversicherung handelt es sich um einen zusätzlichen und optionalen Versicherungsbaustein, der sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Ein umfassender Versicherungsschutz im Alltag, der Hausrat und Gebäude auch bei fragwürdigen Schadenshergängen gleichermaßen und konsequent versichert, wird also durch die kombinierten Versicherungsleistungen einer Hausratversicherung mit Elementarversicherungsbaustein sowie einer Gebäudeversicherung mit Elementarversicherungsbaustein abgeschlossen.

Wichtig zu wissen: Hausrat- und Gebäudeversicherungen kommen lediglich für Schäden an fertiggestellten Objekten auf. Insbesondere für die Bauphase ist der Versicherungsschutz daher auf die entsprechenden Gegebenheiten und Umstände zu adaptieren. Zu den in dieser Phase unbedingt empfehlenswerten Versicherungen gehört beispielsweise die Feuerrohbauversicherung, die nach der Bauphase wieder gekündigt werden kann.

Elementarversicherung: Welche Schäden werden übernommen?

Eine Elementarschadenversicherung garantiert den Versicherungsnehmern eine ausreichende Summe, um potentielle Schäden, die innerhalb der versicherten Risiken liegen, zu beseitigen. Doch die Versicherungsleistungen sind bei vielen Versicherern sogar weitergedacht:

So werden nicht nur Kosten, die mit Reparatur und Wiederaufbau in Verbindung stehen, übernommen. Auch die entstehenden Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten werden durch die Elementarschadenversicherung konsequent übernommen. Ebenfalls abgedeckt sind finanzielle Schäden, die beispielsweise auf den Ausfall von Mieteinnahmen zurückzuführen sind.

Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Obliegenheitspflichten nachkommen, um auf diese Weise zu vermeiden, dass Leistungen nicht übernommen oder gekürzt werden. Maßgebliche Änderungen am Gebäude, wie zum Beispiel Anbauten, die mit einem Wertzuwachs verbunden sind, müssen der Versicherung unverzüglich gemeldet werden.

Expertenkontakt und Beratung im Schadensfall

Im Schadensfall werden Versicherungsnehmer zu genauen Ausführungen und Darlegungen des Schadenshergangs aufgefordert. Unabhängige Portale und Ratgeber raten zu einer Beratung durch einen Experten, wenn die Deckung durch die Versicherungsleistung nicht auf den ersten Blick ersichtlich oder gar fragwürdig ist. Entsprechende Beratungsangebote erhalten die Versicherungsnehmer vor Ort bei ihrem persönlichen Versicherungsberater oder online über das Angebot des jeweiligen Versicherers. Ggf. ist auch auf die Expertise eines versicherungsunabhängigen Beraters zu setzen.

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