Valleyer Gras-Farmer zu Haft verurteilt

Im September 2016 wurde die Polizei in einer Valleyer Souterrain-Wohnung fündig: 2,7 Kilo Marihuana in handliche Portionen verpackt fanden die Beamten bei einem 25-Jährigen. Der Verdacht auf Rauschgifthandel lag auf der Hand. Heute war Verhandlung.

Marihuana im Wald von Holzkirchen gezüchtet: Alles für den Eigenkonsum (Archivbild)

In der Anklageschrift wurden heute nur knapp 1,2 Kilogramm erwähnt, genug um davon auszugehen, dass der Anbau nicht nur für den Eigengebrauch gedacht war. Deswegen musste sich der 25-jährige Mann aus Valley auch zunächst wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Allerdings sollte sich das im Laufe der Verhandlung noch ändern.

Der Beschuldigte erklärte Richter Walter Leitner, dass er sich 2013 aus einer Laune heraus Marihuana-Samen in Salzburg gekauft hätte. Den Kauf habe er aber bis 2016 vergessen. Aus einer erneuten Laune heraus habe er dann im Frühjahr angefangen in der Wohnung, die er im elterlichen Haus bewohnt, Setzlinge zu ziehen.

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Ich habe mir drei Lampen für Pflanzen gesorgt und dann die Pflanzen gezogen. Daraus sind deutlich mehr Pflanzen geworden als erwartet.

Mit den Pflanzen fuhr er dann in ein Waldstück nahe Holzkirchen und setzte sie dann aus. Mit einer Kunststoffplane baute der Mann ein provisorisches Gewächshaus. Offensichtlich hatte er einen günstigen Standort ausgewählt, denn als er im September erntete, hatte er zwei Sporttaschen voll mit Marihuana-Pflanzen zu schleppen.

Grüner Hanf-Daumen

Zuhause hing er die Pflanzen zum Trocknen auf und verpackte sie dann mit einem Vakuumiergerät aus der elterlichen Küche in ganz unterschiedlichen Portionen, wie die Polizei später feststellte. Die Pakete wogen zwischen 20 und 100 Gramm – alles für den Eigenkonsum.

Ich habe täglich zwei Mal zirka jeweils drei Gramm geraucht.

Richter Walter Leitner wollte wissen, ob der 25-Jährige denn vorher schon Marihuana konsumiert habe. Der Angeklagte erklärte, dass er nur einmal als 14-Jähriger probiert habe, tatsächlich dann erst wieder von der eigenen Ernte und dann gleich drei Gramm pro Joint.

Eine Aussage, die die Vermutung bestärkte, dass hier eher für den Handel angebaut wurde. Dann allerdings sagte der Stiefvater des Beschuldigten aus. Der hatte den jungen Mann auch angezeigt. Er erklärte, dass normalerweise die Tür zu den Zimmern des Stiefsohnes immer unabgeschloßen gewesen sei.

Einige Wochen vor der Entdeckung habe der 25-Jährige aber die Tür verriegelt. Dem Vater sei in der Zeit auch ein unangenehmer Geruch aufgefallen. An einem Tag habe er die Tür wieder unverschlossen gefunden, sei eingetreten und habe dabei die Päckchen gesehen.

Das war mehr als ich verantworten konnte.

Daher habe er Fotos gemacht, die er seinem Bruder, einem Polizeibeamten geschickt habe. Der verständigte seine Kollegen, die umgehend eine Hausdurchsuchung vornahmen. Allerdings lieferte der Stiefvater auch eine neue Deutung des Verhaltens seines Stiefsohnes.

Angst-Psychose

Der leide seit 2012 an paranoider Schizophrenie. Er sei als Jugendlicher ein lebensfroher Mensch gewesen, sei viel draußen gewesen, habe Sport gemacht und viele Freunde gehabt. Dann plötzlich von einem Tag auf den anderen habe er sich komplett verändert.

Der junge Mann habe seine kaufmännische Ausbildung abgebrochen, behauptete sein Computer und sein Handy seien gehackt worden. Er brach den Kontakt zu seinen Freunden komplett ab, zog sich in sein Zimmer zurück. Er hatte keinerlei soziale Kontakte, keine Treffen, keinen Besuch, keine Telefonate.

Teilweise hat er wochenlang nicht mit uns gesprochen.

Der Stiefsohn habe allerdings nicht verstanden, was da mit ihm passierte. „Wir konnten nichts machen“, erzählte der Vater bei der heutigen Verhandlung. „Er hätte einer Behandlung einwilligen müssen. Aber dazu fehlte ihm die Einsicht.“ Nach der Hausdurchsuchung wurde der Valleyer zügig in einer Klinik in Haar untergebracht und dort auch behandelt.

„Ich habe großen Respekt“

Kurze Zeit später ginge es ihm deutlich besser, meinte der Vater. er sei nicht so wie früher, aber eine Kommunikation sei wieder möglich. Sein Sohn gehe wöchentlich zur Therapie, lasse Bluttests über sich ergehen. „Er hat keinen leichten Weg“, erklärte der Vater. „Mein Sohn macht das jetzt sehr diszipliniert.“

Der Polizist, der die Hausdurchsuchung leitete, bestätigte, dass es keinerlei Hinweise auf einen Handel mit Drogen gegeben habe. „Die Pakete waren so stümperhaft verpackt, dass es schwierig gewesen wäre, sie im Straßenverkauf los zu werden.“ Alles in allem habe der Keller nicht nach professionellem Drogenhandel ausgesehen.

So änderte die Staatsanwältin die Anklage von Drogenhandel auf Herstellung von Drogen, was im Strafmaß unerheblich war. Allerdings berücksichtigte der Staatsanwalt in der Strafforderung die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten durch die Schizophrenie. Sie forderte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei dreijähriger Bewährung. Zudem sollte der Angeklagte 12 Mal 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Verteidiger wollte die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und vier Monate verkürzen. Am Ende verurteilte der Richter den Valleyer zu einem Jahr und sechs Monaten unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. „Ein Handel ließ sich trotz vieler Hinweise nicht nachweisen und ich glaube auch nicht daran.“ , erklärte Leitner. Denn ein Verkauf brauche Kundschaft. Leitner weiter:

Davon hatten Sie Nullkommanix.

Eine Schuldunfähigkeit sei allerdings auch nicht gegeben. Dazu habe der Valleyer geplant gehandelt. „Wie Sie unter den Bedingungen einen so hohen Wirkstoffgehalt erzielt haben, wird allerdings immer rätselhaft bleiben.“

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