Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres griff die Angeklagte ihr Opfer unversehens beim Essen an und warf ihr einen Teller ins Gesicht. Die Geschädigte aus Valley blutete stark an der Lippe und hatte mehrere Tage mit Schmerzen zu kämpfen.
Psychische Ausnahmesituation
Im Gerichtssaal konnte sich die 33-jährige Angeklagte aus Hausham an den Tatablauf überhaupt nicht mehr erinnern. Sie sei damals in einer Ausnahmesituation gewesen:
Ich hatte aufgrund meines Drogenkonsums eine Psychose entwickelt.
Sie gab die Tat zwar zu, aber hatte selbst keinerlei Erinnerung an den Vorgang, wusste auch nicht mehr, wo die Tat geschehen sei und was der Auslöser gewesen sein könnte. „Die hat immer so geschrien“, meinte sie gegenüber Richter Walter Leitner. „Vielleicht hat es daran gelegen.“
Sie habe sich zunächst selbst eingewiesen, sei dann später auch auf Anordnung in der geschlossenen Abteilung gewesen. „Ich habe mich auch bei ihr entschuldigt. Es tat mir wirklich leid“, so die Angeklagte. Die Geschädigte hatte die Entschuldigung auch angenommen:
Wir waren damals beide nicht ganz zurechnungsfähig.
Sie selbst leide unter paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie, habe sich immer wieder bedroht gefühlt. In dem Fall wurde sie aber tatsächlich angegriffen. „Ich war im Foyer, um dort in Ruhe zu essen“, beschrieb die junge Frau das Geschehen. „Plötzlich warf sie mir den Teller ins Gesicht.“
Weihnachtliche Versöhnung
Aber richtig böse sei sie ihr nicht mehr. Die Angeklagte habe sich entschuldigt. Zu Weihnachten habe man sich in der Kapelle im Klinikum getroffen und nett unterhalten. „Eigentlich wollte ich die Anzeige schon zurückziehen, aber das ging nicht mehr“, so die Zeugin.
Auch jetzt habe man wieder nett vor Beginn der Verhandlung miteinander gesprochen. Aufgrund der offensichtlichen Versöhnung schlug Richter Leitner eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 300 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes vor. Alle Parteien akzeptierten diese Lösung.
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