Verschärfte Regeln in Hotspots

Da die Inzidenzen weiterhin steigen und die Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenze kommen, gelten ab dem kommenden Samstag neue Regeln. Wir haben nochmal die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst. Wegen einer Allgemeinverfügung tritt schon heute eine Regelung in Kraft.

Diese Regelungen treten nun in Kraft.

Der Landkreis Miesbach führte zuletzt die unrühmliche Liste der Corona-Hotspots in Deutschland, bei uns steht die Ampel auf Rot. Dementsprechend gelten schärfere Maßnahmen als im Rest Deutschlands.

Mit einer Inzidenz von 716 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen sind wir der Nummer eins Hotspot in Deutschland. Inzwischen haben zwar 63.720 Personen eine Zweitimpfung erhalten, und bereits weit über 3.000 Menschen ihren Booster in Form einer Drittimpfung, doch die Impfquote ist nicht hoch genug.

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Also tritt nun eine regionale Hotspotregelung in Kraft, bei der dieselben Regeln gelten, wie bei einer bundesweiten roten Ampel. Wir haben alle aktuell gültigen Regeln für euch zusammengefasst.

Schulen:

  • An den Schulen soll nach den Herbstferien für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht gelten – und zwar im Gebäude und am Platz, nicht aber im Pausenhof
  • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler zudem eine Woche lang jeden Schultag getestet
  • Für Grundschulen gelten die Maßnahmen zunächst nur für eine Woche
  • Nach Ablauf der Zeit werde man entscheiden, ob die Maskenpflicht und das tägliche Testen verlängert werden

Krankenhausampel:

  • Auch die Krankenhaus-Ampel sei laut Söder aktualisiert und um eine weitere Kategorie ergänzt worden
  • Gelbes Level = ab 450 belegten Intensivbetten bayernweit oder wenn in den vergangenen sieben Tagen 1.200 Menschen mit Corona-Erkrankung ins Krankenhaus eingewiesen wurden
  • Rotes Level = ab 600 belegten Intensivbetten bayernweit
  • Bereich Hotspot = Inzidenz ab 300 und Intensivbettenbelegung von 80 Prozent

Maßnahmen bei Level Gelb:

  • Es gilt in allen Bereichen wieder eine FFP2-Maskenpflicht (statt bisher die medizinischen Masken)
  • Dort, wo 3G galt, wird auf 3G-Plus erweitert (Genesen, Geimpft, PCR-Getestet) – das gilt unter anderem für Veranstaltungen, kulturelle Einrichtungen oder Restaurants
  • Dort, wo 3G-Plus galt, wird auf 2G erweitert – beispielsweise in Discotheken, Clubs etc.
  • Der Handel des täglichen Bedarfs (Supermärkte etc.) und der ÖPNV sind von den erweiterten G-Regeln nicht betroffen, hier gilt dann die FFP2-Maskenpflicht
  • Im Hochschul- und Ausbildungsbereich gilt ebenfalls nach wie vor „nur“ 3G

Maßnahmen bei Level Rot oder Hotspot-Bereich:

    • Grundsätzlich gelten die Maßnahmen, die ab dem Level Gelb in Kraft treten. Hinzu kommt:
    • Am Arbeitsplatz (ab 10 Personen) gilt die 3G-Regel
    • Das 2G-Modell wird deutlich ausgeweitet auf Veranstaltungen wie beispielsweise bei Konzerten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Events
    • Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, Gastronomie- und Hotelbetrieben soll weiterhin 3G-Plus gelten
    • Zusätzlich zu den bayernweiten Verschärfung hat man sich in den Landkreisen Miesbach und Mühldorf am Inn dafür entschieden, eine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen. Ab heute bis Sonntag, den 7. November, gilt auch in allen öffentlich und privaten Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten die 2G-Regelung. Veranstaltungen in der Gastronomie (z.B. Hochzeiten) sind davon nicht betroffen.

      Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen wird ebenfalls verschärft. Bei roter Ampelstufe müssen Kontaktpersonen mindestens sieben Tage in Quarantäne. In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen, wie es im Landkreis Miesbach der Fall ist, wird die Dauer auf zehn Tage verlängert.

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