Verurteilter Holzkirchner erhält geringere Strafe

Ein Holzkirchner Gerüstbauer bedrohte Mitarbeiter des Jugendamtes und eine Pflegefamilie mit dem Tod. Im März wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht zahlen konnte. Nun hat er gegen die Höhe der Strafe nachträglich Einspruch erhoben – und erhält einen Rabatt.

Im September 2016 drohte der Holzkirchner damit,, dass Jugendamt in Miesbach in die Luft zu jagen. Heute stand der wieder vor Gericht: Er konnte die Geldauflage nicht zahlen.

Im März dieses Jahres wurde das Verfahren gegen den Mann gegen Zahlung einer Strafe von 1.500 Euro an den Kinderschutzbund vorläufig eingestellt. „Vorläufig“ heißt in dem Fall, dass das Verfahren erst nach Zahlung komplett eingestellt ist. Wenn der Angeklagte, wie jetzt in diesem Fall, nicht zahlt, wird das Verfahren erneut aufgerollt.

„Ich bringe euch alle um“

Die Anklage war Folge einer dramatischen Situation, die sich im Herbst vergangenen Jahres im Jugendamt abspielte. Der 61-jährige Holzkirchner war gereizt. Bei einem Termin beim Jugendamt in Miesbach war der Mann so aufgebracht, dass er drohte, die beiden Sachbearbeiterinnen, die anderen Kolleginnen und eine Pflegefamilie zu ermorden und das Gebäude in die Luft zu sprengen.

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Der Mann und seine im Jahr 2014 verstorbene Frau hatten sich mehr als elf Jahre um die Enkeltochter der Frau gekümmert. Nach dem Tod der Ehefrau wurde dem Mann, der mit dem Kind nicht direkt verwandt ist, das Sorgerecht entzogen und die 11-Jährige kam zu einer Pflegefamilie.

In einer vorangegangenen Gerichtsverhandlung sei entscheiden worden, dass der Beschuldigte sich nicht als Pflegevater eigne. Wie die Mitarbeiterin des Jugendamtes später herausfand, sei der Holzkirchner bei der Gelegenheit schon derartig aufgebracht gewesen, dass der Sicherheitsdienst zur Hilfe gerufen werden musste. Er habe gedroht, die Pflegefamilie „kalt zu machen“.

Kind jetzt im Heim

Daraufhin sah sich diese nicht mehr in der Lage, die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Die mittlerweile 12-Jährige wurde in Obhut genommen und befand sich zur Zeit der ersten Verhandlung im März dieses Jahres in einem Jugendheim. Aus Angst traf das Jugendamt damals Maßnahmen zum Selbstschutz. Man installierte eine Alarmanlage und achtete verstärkt darauf, Türen verschlossen zu halten.

Bei der heutigen Aussage war eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin immer noch so voller Furcht vor dem Angeklagten, dass sie separat in einem sicheren Raum auf ihre Vernehmung wartete. Eine Kollegin wurde von Richter Walter Leitner als Zeugin gehört. Sie schilderte erneut, wie gewalttätig sich der Holzkirchner gegenüber ihr und ihrer Kollegin geäußert hatte und wie massiv die Drohung gegen Leib und Leben der Mitarbeiter des Jugendamtes und der seine Zieh-Enkelin betreuenden Familie waren. Die Zeugin:

Immer wieder hat er gesagt: ‚Ich hole das Mädchen. Die findet ihr nie wieder‘ und ‚Ich bringe euch um. Ich kenne Leute, die machen das‘.

Richter Leitner warnt den Angeklagten, dass er mit einer höheren Strafe rechnen müsse, wenn er seinen ersten Einspruch aufrechterhalte. Leitner bietet an, die Höhe der Strafe zu senken, in dem er zwar nicht die Anzahl der Tagessätze jedoch deren Höhe senke. Auch die Staatsanwaltschaft willigte ein. Der Angeklagte muss nun statt 1.500 nur noch 1.200 Euro zahlen.

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