Pressemeldung der Grünen Kreistagsfraktion
Veto gegen Saurüsselalm – Grüne sehen Verstöße gegen geltendes Recht

Die Kreistagsfraktion der Grünen fordert das Landratsamt Miesbach auf einzuschreiten und nicht weiter an einem fadenscheinigen Kompromiss festzuhalten.

Die Pächter wollen im Dezember aufhören, Haslberger nicht. / Foto: Redaktion

Hier lest ihr die vollständige Pressemeldung der Kreistagsfraktion der Grünen: Wir stellen sie unverändert ein, nur die Zwischenüberschriften haben wir redaktionell ergänzt.

Pressemeldung der Grünen Kreistagsfraktion vom 9. November 2024

Das Thema „Saurüsselalm“ will Landrat Olaf von Löwis durch einen Kompromiss zwischen Unternehmer Haslberger und den Naturschutzverbänden lösen (siehe Berichterstattung im Merkur vom 8.11.2024). Dabei übersehen der Landrat und die Verwaltung, dass das Nichteinschreiten des Landratsamtes als Behörde zu Ungleichbehandlung und Unrecht führt.

Verstöße gegen geltendes Recht

Herr Haslberger verstößt durch einen Bau ohne Baugenehmigung im Außenbereich gegen geltendes Recht. Nicht nur Naturschutzverbände mahnen völlig berechtigt zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, aber die zuständige Genehmigungsbehörde sieht tatenlos zu. Durch die Rücknahme seines eigenen Bauantrags konnte Herr Haslberger ein für ihn negatives Gerichtsurteil vermeiden. Damit wurde der Umbau der Saurüsselalm ohne Baugenehmigung vollzogen und ist objektiv ein Schwarzbau.

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Als Begründung für den Weiterbetrieb der Alm werden nun seitens des Landratsamtes Bezugsfälle zu anderen unrechtmäßigen Nutzungen von Almbetrieben angeführt, gegen die die Behörde ganz offenbar ebenfalls nicht einschreitet. Doch es gibt rechtlich keine Gleichheit im Unrecht.

Fragwürdige Teilprivilegierung aus dem Jahr 1880

Eine vom Landratsamt angeführte Teilprivilegierung aus dem Jahr 1880 erlaubt allenfalls einen Gastronomiebetrieb in der Hütte selbst und nicht die Nutzung von Freischankflächen und Nebengebäuden. Warum der Betrieb dennoch in gleicher Form weiterlaufen kann und das Landratsamt nicht einschreitet, bleibt unverständlich. „Der Glaube an rechtmäßiges Verwaltungshandeln wird schwer beschädigt. Es entsteht der Eindruck: Den Kleinen hängt man, den Großen lässt man laufen“, formuliert Thomas Tomaschek, Fraktionssprecher der Grünen Kreistagsfraktion.

Die Privilegierung der Saurüsselalm aufgrund fehlender gastronomischer Versorgung für Wanderer schuf sich Herr Haslberger selbst, indem er den „Bauer in der Au“ schloss und so ein Versorgungsmangel vorlag. Die abendlichen Sonderevents pro Jahr mit nächtlichem Shuttleservice und einem eher almuntypischen Speisenangebot sind ebenso Randnotizen, wie das Aufhören des aktuellen Pächters ab 20. Dezember 2024. Man kann davon ausgehen, dass ein neues Pachtverhältnis folgen wird und der Betrieb wie bisher weiterläuft.

„Das Landratsamt muss nun dringend einschreiten, statt tatenlos zuzusehen“, betont Cornelia Riepe, stellv. Fraktionssprecherin. Die Grüne Kreistagsfraktion fordert die Behörde zum Handeln auf, denn Landschaftsschutz und geltendes Recht müssen umgesetzt werden.

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