Vier Männer+drei Kästen Bier = Schlägerei

Harmloser Kartenabend endet in Schlägerei. Vier Holzkirchner hatten zusammen drei Kästen Bier getrunken. Die Folge: Sie prügelten aufeinander ein. Heute mussten sie sich erklären.

Bei einem Kartenspiel kam es zu einer Schlägerei, die nun vor Gericht endete. (Bild: pixabay)

So richtig wusste eigentlich niemand, warum man sich heute noch einmal vor Gericht treffen musste. Der Anlass war denkbar nichtig. Die Beteiligten hatten sich umgehend nach der Tat wieder versöhnt und heute spielen sie wieder Karten zusammen. Im Oktober vergangenen Jahres hatten sich drei Holzkirchner und ein Münchner in der Wohnung in der Frühlingstraße getroffen.

Gegen 23.40 musste die Polizei anrücken, um zwei Streithähne zu trennen. Zu dem Zeitpunkt hatten alle Beteiligten zwischen 10 und 15 halbe Bier intus. Bei dem heutigen Angeklagten stellte die Polizei nach der Blutentnahme einen Promillewert von 3,6 fest. Der Geschädigte hatte eine Beule am Kopf, der Angeklagte ein blaues Auge.

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Ersterer stand letzte Woche vor Gericht. Sein Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 300 Euro eingestellt. Der mit dem Veilchen musste heute auf der Anklagebank Platz nehmen. Gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage. Der Streit begann als der heutige Angeklagte gegen 23 Uhr aufbrechen wollte. Der Münchner wohnte zu der Zeit bei seiner Freundin in einer Wohnung gegenüber, der in der man sich zum Zocken verabredet hatte. Er schnappte sich den Schlüssel seiner Freundin und wollte gehen.

Mit Golfball auf den Kopf geschlagen

Seine Freundin, die heute als Zeugin aussagte, wollte das aber nicht und forderte einen weiteren Mitspieler auf, ihren Freund zurückzuhalten und ihr den Schlüssel wiederzuholen. „Das war so ein Schlüsselbund mit vielleicht zehn Schlüsseln an einem Band“, beschreibt der Angeklagte. „Am anderen Ende war als Schlüsselanhänger ein Golfball.“

Mit einem Golfball, der als Anhänger an einem Schlüsselbund hing, schlug der Angeklagte zu. (Bild: pixabay)

Genau diesen Golfball hatte der Angeklagte dem Geschädigten über den Kopf geschlagen. Der wehrte sich heftig, sodass sein Angreifer deutlich schlimmer zugerichtet wurde. Daher war es auch der Angeklagte selbst, der die Polizei gerufen hatte. Strafanzeige stellte jedoch keiner der Kontrahenten. Der Polizist, der den Vorfall aufgenommen hatte:

Ehrlich gesagt, habe ich mich schon gewundert, dass der Fall tatsächlich vor Gericht landet.

Möglicherweise lag das unter anderem an dem Vorstrafenregister der beiden Schläger. Beide hatten schon etlich Verurteilungen. Der Geschädigte, der letzte Woche schon vor Gericht stand, war auch einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft, der heutige Angeklagte mehrfach wegen Diebstahls.

Hohe Anzahl von sozialen Arbeitsstunden soll Unterhaltszahlungen schützen

Da in diesem Fall ein Golfball als Waffe verwendet wurde, konnte sie den Münchner nicht so glimpflich davonkommen lassen. „Das muss schon eine erhebliche Strafe werden“, erklärte sie.

Bei der Aufnahme der persönlichen Umstände des Angeklagten stellte sich heraus, dass dieser bis vor acht Monaten von Hartz IV gelebt hatte und erst seit dem wieder als Elektrikergehilfe bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitete. In der Zeit, in der er arbeitslos war, hatten sich nun Unterhaltsschulden von 30.000 Euro angehäuft. Der Verteidiger:

Wir würden daher vorschlagen, von einer Geldstrafe abzusehen und eine hohe Anzahl von Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung vorschlagen.

Die Staatsanwältin erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden, so dass Richter Leitner das Verfahren gegen Leistung von 100 Sozialstunden vorläufig einstellte.

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