Vierfache Mutter verprügelt Lebenspartner

Im Januar griff die 28-Jährige Wiesseerin ihren damaligen Freund erstmals an. Sie fühlte sich von ihm und dem Jugendamt unter Druck gesetzt. Sie hatte Angst, auch ihr viertes Kind zu verlieren – die Anderen waren bereits in Pflegefamilien untergebracht. Heute stand sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Die Angst auch ihr viertes Kind an Pflegeeltern abgeben zu müssen, belastete die Mutter – bis sie ausrastete. (Bild: pixabay)

Die junge Frau war sichtlich nervös, als sie auf der Anklagebank des Miesbacher Amtsgerichts Platz nahm. Die Vergehen, die ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurden, hatten es auch in sich: Beleidigung in zwei Fällen, aber vor allem vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung.

Im Januar soll die Beschuldigte ihren Partner und Vater ihres vier Wochen alten Babys in der gemeinsamen Wohnung in Bad Wiessee angegriffen haben. Er hatte sie angezeigt, weil sie ihn geschlagen, gekratzt und eine Kopfnuss versetzt habe. Über WhatsApp sei er in den Tagen danach als „Stricher“, „Schlampe“ und „dreckige Hure“ beschimpft worden.

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Zweiter Angriff noch gefährlicher

Im Februar habe es einen weiteren Angriff gegeben. Die Angeklagte habe ihren Freund mit einem Deko-Elefanten beworfen. Als sie ihn verfehlte, habe sie ihn wieder gekratzt und mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen. Unumwunden gibt die Angeklagte die Tat zu:

Es tut mir leid. Ich war sehr gestresst in der Zeit. Jeden Tag hatten wir Besuch vom Jugendamt und er hatte mich auch provoziert.

Die junge Frau hatte bereits drei weitere Kinder, die bei Pflegeeltern aufwuchsen. Für das vierte Kind sollte die Wiesseerin eine weitere Chance erhalten. Das Jugendamt kontrollierte jedoch streng, ob das Kind gut versorgt ist.

Die Kontrollbesuche hatten die Frau laut eigener Aussage jedoch sehr verunsichert. Sie glaubte auch, dass ihr Partner das Kind weggeben wollte. „Er hat mir gedroht, dass das Kind wegkommt“, berichtete sie. „Schon während der Schwangerschaft wollte er, dass ich abtreibe.“

Er flüchtet, sie fühlt sich „verarscht“

Immer wieder hätten die beiden sich gestritten. An dem Tag des ersten Vorfalls sei ihr Freund erst morgens nach Hause gekommen. Sie fühlte sich hintergangen, „verarscht“. Sie sehe allerdings ein, einen Fehler gemacht zu haben und habe sich auch schon zuvor entschuldigen wollen. Allerdings sei sie auf WhatsApp blockiert gewesen und habe daher nicht mit ihm in Kontakt treten können.

Der Vater des gemeinsamen Kindes hat die Zeit etwas anders erlebt. In der Tat sei der Auslöser für das gewaltsame Handeln der Angeklagten die Geburt des Kindes und die Besuche durch das Jugendamt gewesen. Allerdings habe ihn die Frau auch immer wieder kontrolliert, während der Arbeit angerufen und sich beschwert, dass er so spät nach Hause kommt. Der Zeuge:

Die ständigen Streitigkeiten waren nicht mehr auszuhalten. In der Nacht des ersten Angriffs hatte ich auf der Couch meiner Mama übernachtet. Morgens bin ich nach Hause und wollte mit meiner Partnerin reden.

Der Streit sei aber schnell eskaliert und er habe dann die Tätlichkeit bei der Polizei zur Anzeige gebracht. „Ich hatte auch Sorge um unser Kind.“, sagte er gegenüber Richter Walter Leitner aus. „Schon wenn sie mich angerufen hat, habe ich unsere Tochter immer schreien und weinen gehört.“

Sie schlägt ihn, er zieht aus

Die Polizeibeamtin, die die Vorfälle aufgenommen hatte, berichtet vor Gericht, dass er dann vorgeschlagen hatte, aus seiner Wohnung zu Gunsten der Angeklagten und des Kindes auszuziehen bis das Jugendamt für die beiden eine Bleibe gefunden hätte. Einige Wochen habe er dann bei seiner Mutter gewohnt.

Da habe er dann aber wieder aus- und zurück in die eigene Wohnung ziehen müssen. Daraufhin kam es nach kurzer Zeit zum zweiten Vorfall mit dem Wurf des Deko-Gegenstandes. Nach der erneuten Anzeige wurde die Angeklagte der Wohnung verwiesen und auch das vierte Kind der Obhut von Pflegeeltern übergeben.

Die Angeklagte war schon zuvor sechs Mal wegen Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung und Diebstahl verurteilt worden und saß auch bereits im Gefängnis. Als Richter Leitner fragte, ob Drogen im Spiel gewesen waren, gab sie an, seit 2014 clean zu sein. Mittlerweile habe die Angeklagte eine feste Arbeit, einen neuen Freund, mit dem sie zusammenziehen wolle und sei in der siebten Woche schwanger.

Richter setzte auf Neuanfang

Der Staatsanwalt forderte zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Angeklagte habe vorhergehende Bewährungsauflagen nicht erfüllt, sodass er nicht erwarte, dass sie diesen diesmal entsprechen würde. Trotz Job, Beziehung und neuer Schwangerschaft sei er da nicht zuversichtlicher.

Richter Leitner glaubte allerdings an den Neuanfang. „Sie haben jetzt erstmal Zeit, sich auf sich zu konzentrieren“, meinte Richter Leitner. „Sie haben sich getrennt, machen einen neuen Anfang.“ So verhängte er eine Freiheitsstrafe von acht Monaten bei dreijähriger Bewährung. Zudem hatte die Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen und muss 800 Euro an das Kinderdorf der Caritas in Irschenberg zahlen.

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