Sehr ergiebig ist der Tipp zunächst nicht. „Jetzt wird der See möbliert! Das ist doch bestimmt ein Thema für einen Artikel. 70 qm für € 546.000.-„ hieß es in einer kurzen anonymen Email an die TS-Redaktion. Doch schnell wird man bei der Suche tatsächlich fündig: Auf der Immobilien-Plattform „Immonet“ bietet die Berliner Lion Immobilien GmbH „komplett individuell gestaltbare“ Luxus-Hausboote an. So heißt es im Prospekt:
Dieser schwimmende Palast vereint den Komfort eines Penthouses mit den Vorteilen einer modernen Yacht.
Sie wollen einen Kamin, eine Sauna? Alles kein Problem. Nur wo liegt denn das Boot? Im Yachthafen am Tegernsee oder an der Seesauna? Wenn man möchte, kann man die Boote in Berlin oder London besichtigen. Doch Besichtigungen am Tegernsee sind derzeit Fehlanzeige. Auf Anfrage stellt die Firma klar, dass sie zwar die Hausboote vertreibt, aber bei der Suche nach Liegeplätzen nur behilflich ist.
Der See ist öffentlicher Grund
Auf dem Tegernsee wird sie da allerdings schlechte Karten haben. Hausboote am Tegernsee? „Eine Schnapsidee“ findet Johannes Hagn (CSU), Bürgermeister der Stadt Tegernsee. Illegal wäre das ebenfalls. So erklärt Hagn, dem die Anzeige schon bekannt ist, dass der private Grund an der Uferzone zum Tegernsee endet. Diese befindet sich nicht direkt am Wasser, sondern dem sogenannten Schwemmland. Ab dem Schwemmland beginnt öffentlicher Grund und damit das Stadtgebiet von Tegernsee:
Daher kann der See nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden, da es schlicht an der Eigentumsfrage scheitert.
Dazu kommt, dass Hausboote, soweit langfristig bewohnt und ortsfest, über Infrastruktur wie Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Zufahrt oder Parkplätze – verfügen müssen. Diese kann ebenfalls weder über öffentlichen noch im Eigentum Dritter stehenden Grund geschehen.
Hagn hält das Inserat für in höchstem Maße unseriös, da hier nur mit dem guten Namen des Tegernsee geworben werde. Der Rathauschef meint, dass Angebot sei in einer Faschingszeitung besser aufgehoben.
Wie sieht es überhaupt auf bayerischen Gewässern aus?
Wenn schon nicht am Tegernrsee, dann kann man sein Hausboot vielleicht an den Ufern des Schliersee oder Starnberger Sees festmachen? Die dafür zuständige Behörde ist die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen – kurz Schlösserverwaltung.
Sie ist eine der traditionsreichsten Verwaltungen des Freistaates. Als Hofverwaltung der Kurfürsten und der Könige entstanden, ist sie heute mit 46 Schlössern, Burgen und Residenzen der größte staatliche Museumsträger in Deutschland. Dem Amt unterstehen dabei auch alle Belange um die bayerischen Seen. Will man Bildrechte für eine Postkarte vom Tegernsee erwerben, sollte man sich an diese Behörde wenden. Und die Auskunft aus München ist eindeutig:
Hausboote sind auf den von der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen verwalteten Seen, somit auch auf dem Tegernsee, aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht gestattet.
Damit fehlt der Anzeige zumindest hinsichtlich der Standortfrage jegliche Grundlage. Da die Anzeige beim Portal „Immonet“ erschienen ist, haken wir auch dort nach. Ergebnis: Die Internetplattform ermittelt:
Unser Sicherheitsteam überprüft unsere Datenbank regelmäßig auf Auffälligkeiten und löscht Angebote mit betrügerischer Absicht. Darüber hinaus arbeiten wir eng und vertraulich mit den ermittelnden Behörden und den Polizeidienststellen zusammen.
Aufgrund des Hinweises werde nun zunächst intern untersucht und die Anzeige über die vermeintlichen Hausboote auf dem Tegernsee gegebenenfalls gelöscht.
SOCIAL MEDIA SEITEN