Fünf Fouls und eine blutige Nase

In der Turnhalle des Holzkirchner Gymnasiums finden Fußballspiele statt. Dabei geht es nicht immer nur fair zu. Aus Fouls können Provokationen werden. Und in selten Fällen wird daraus Körperverletzung. Ein Fall für das Miesbacher Amtsgericht.

So friedlich wie hier liefen die Fußballspiele in Holzkirchen nicht immer ab / Archivbild

Sport als Integrationshilfe funktioniert. An manchen Tagen schlechter als an anderen. Der jugendliche Asylbewerber, der gestern vor Gericht stand, war Mitglied des „Teams of Nations“, einer Mannschaft, die Flüchtlingen ermöglicht, gemeinsam mit Deutschen nationalitätsübergreifend zu trainieren.

So wollte sich der Angeklagte zusammen mit seiner Mannschaft eigentlich nur für ein Turnier in Holzkirchen vorbereiten, als es zu der blutigen Auseinandersetzung kam. Das „Team of Nations“, in dem sich der Angeklagte befand, spielte gegen eine Mannschaft, die überwiegend aus Somaliern bestand. Sowohl er als auch die Somalier waren in einer Gemeinschaftsunterkunft in Holzkirchen untergebracht. Laut Aussage des Angeklagten hätten die Zuschauer die Stimmung angeheizt. Durch seinen Übersetzer erklärte der Angeklagte gestern vor Gericht:

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Die haben einem Spieler immer wieder Zeichen gemacht, dass er mich foulen soll.

Das Spiel sei daraufhin immer härter geworden. „Vier oder fünf Mal hatte mich der andere Spieler schon gefoult“, erklärte der Angeklagte. Immer wieder habe er ihm gesagt, er solle aufhören, dies sei noch nicht das Turnier. “Aber er wollte nicht aufhören.“

Nach fünf Fouls war eine blutige Nase fällig

Irgendwann platzte dem jungen Angeklagten der Kragen. Zweimal schlug er zu. Der Gegenspieler ging blutend zu Boden. Der anwesende Trainer sah das Unglück zwar kommen, konnte aber nicht mehr eingreifen. „Ich wollte noch abpfeifen, aber da war es schon geschehen“, erklärte er heute als Zeuge vor Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid. „Ich habe das Spiel und das Turnier dann aber abgebrochen.“ Der Geschädigte habe sodann darauf bestanden, dass die Polizei gerufen wird. Der Trainer weiter:

Wie schlimm es wirklich war, kann ich heute nicht mehr sagen. Das Opfer saß zwar blutend und klagend auf der Erde, aber als der Angeklagte Anstalten machte, vor die Tür zu gehen, war er sehr schnell wieder auf den Beinen.

Richter Schmidt stufte das Vergehen dann auch als eher geringfügig ein, unter anderem wegen der vorangegangen und durch den Trainer bestätigten Provokationen. Er schlug, gegen Leistung von Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung, eine vorläufige Einstellung des Prozesses vor. Die Staatsanwältin verlangte, dass diese dann aber eher an der oberen Bemessungsgrenze angesiedelt sein müsste.

So einigte man sich auf 80 Arbeitsstunden, also einen halben Monat Sozialdienst für den jungen Mann. Das Gericht war noch bereit, eine dreimonatige Frist einzuräumen.

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