Versuchter Mord in Ostin bald vor Gericht

Aktualisierung vom 23. März / 15:51 Uhr
„Versuchter Mord“ lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen den 27 Jahre alten Mann, der nach dem Ostiner Waldfest ausgerastet war und einen ihm unbekannten 25-Jährigen mit einer Eisenstange attackiert hatte.

Die polizeilichen Untersuchungen seien abgeschlossen, heißt es vonseiten der Ermittler. Vor allem auf das psychologische Gutachten und dessen Aussage für die Schuldfähigkeit des Mannes habe man lange gewartet. Nun ist das Ergebnis da.

An diesem Bushäuschen kam es heute Nacht zu dem Gewaltausbruch.
An diesem Bushäuschen kam es im vergangenen August zu dem unvermittelten Gewaltausbruch.

Erst hatte er auf dem Ostiner Waldfest randaliert und war von Security-Mitarbeitern vom Gelände gebracht worden, dann attackierte er einen 25-Jährigen, der an einer Haltestelle auf den Bus wartete. Nun hat die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 27-jährigen Tatverdächtigen erhoben, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt.

Anzeige

Im Frühsommer komme der Tatverdächtige wegen versuchten Mordes vor Gericht, sagt Florian Gliwitzky, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II auf Nachfrage. Ein genauer Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest.

Gutachten ohne Auswirkungen auf Schuldfähigkeit

Inzwischen seien die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, sagt Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Auch ein lange erwartetes psychologisches Gutachten des Tatverdächtigen sei inzwischen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, so Gliwitzky. An der Schuldfähigkeit des Angeklagten habe es aber nichts geändert, so der Pressesprecher.

Der junge Mann sitzt seit seiner Attacke auf das 25-jährige Opfer nach dem Ostiner Waldfest in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim. Er soll am 10. August 2013 grundlos mit einer Eisenstange auf den ihm unbekannten jungen Mann losgegangen sein. Mehrere Passanten, die zufällig vor Ort waren, konnten ihn aber von Schlimmerem abhalten und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Ursprünglicher Artikel vom 16. Januar 2014:
Die Tat im August vergangenen Jahres sorgte für Aufsehen. Auf dem Heimweg vom Ostiner Waldfest rastete ein 27-jähriger Mann aus und schlug an einem Bushäuschen mit einer Metallstange auf einen Waldfestgänger ein.

Während das 25-jährige Opfer mit Prellungen davon kam, wurde der Täter von der Polizei verhaftet. Jetzt steht nur noch das psychologische Gutachten aus, bevor der Täter wegen versuchten Mordes angeklagt wird.

haltestelle_ostin neu
An dieser Bushaltestelle in Ostin schlug der Täter plötzlich zu.

Seit der unvermittelten Attacke am Morgen des 11. August sitzt der 27-jährige Täter noch immer in Untersuchungshaft. Bereits kurz nach der Tat gegen 5:45 Uhr war es Passanten gelungen den Mann zu überwältigen und solange festzuhalten, bis die Polizei an der Bushaltestelle in Ostin eintraf.

Im Anschluss an die Vernehmung wurde er dann in Justizvollzugsanstalt Stadlheim gebracht. Nach den ersten Untersuchungen konnte übermäßiger Alkoholkonsum als Tatursache ausgeschlossen werden. Was den Mann letztlich zu der Tat bewogen hat, steht dabei laut den Ermittlern weiterhin nicht fest.

Keine Zweifel an der Schuld

Denn immer noch ist das psychologische Gutachten, welches die Schuldfähigkeit des Täters klären soll, nicht veröffentlicht. „Mit einem solchen Gutachten wird geprüft, ob man den Mann voll nach dem Strafgesetzbuch bestrafen kann“, erklärt Polizeisprecher Jürgen Thalmeier. Das könne sich positiv, aber auch negativ auf die Beurteilung des Gerichtes auswirken.

Sollte der beauftragte Arzt feststellen, dass der Mann tatsächlich an einer psychischen Krankheit leidet, kann es auch sein, dass er in eine psychiatrische Klnik eingewiesen wird. Die Bewertung des Gutachtens obliegt jedoch dem Gericht. Konkrete Aussagen über das mögliche Strafmaß seien daher derzeit nur sehr schwer zu machen.

Darüber, wie sich der Vorfall in jener Nacht abgespielt hat, haben die Beamten aber keinen Zweifel. So konnte die Tat dem Mann durch diverse Zeugenaussagen zweifelsfrei zugeordnet werden. Und auch der Täter selbst hat sich zu dem Vorfall geäußert. Die Anklage wegen versuchten Mordes ist daher nur eine Frage der Zeit.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein