Von unseren Almwiesen in die Steppen Kasachstans?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist heute ein Transport von 31 Rinder von Miesbach über das EU-Ausfuhrland Ungarn nach Kasachstan planmäßig auf den Weg gebracht worden. Der Versuch den Transport zu verhindern schlug aufgrund einer Gesetzeslücke fehl. Was soll das denn?

Fleckvieh von der Alm / Archivbild

Laut EU-Recht sind Tiertransporte deutscher Exporteure in Drittländer außerhalb der EU, verboten. Besonders Transporte nach Zentralasien, die Türkei und in Länder der ehemaligen Sowjetunion stehen immer wieder im Fokus der Aufmerksamkeit. Die Bilder von auf dem Transport elendig krepierender Tiere sind hinlänglich bekannt.

Die Tiere verenden oft an Hunger, Platzmangel oder Hitze. Kommen sie aber dennoch lebendig in ihr Zielland, erwartet sie dort nicht selten eine grausame Form der Haltung. Ihr qualvolles Ende finden die Tiere dann meist in einer nicht tiergerechte Schlachtung. Deshalb existiert in Deutschland seit 2019 eine sogenannte Länder Tabu-Liste, die für die Ausfuhr gesperrt sind. Hat ein Amtsveterinär den Verdacht, ein verbotenes Land sei das eigentliche Transportziel der Lieferung, soll er seine Unterschrift unter die Exportpapiere verweigern.

Anzeige

Fleischindustrie nutzt Schwächen in der Gesetzgebung gnadenlos aus

Es gibt allerdings Schlupflöcher, die Fleischexporteure gerne für ihre zweifelhaften Geschäfte nutzen – wie wohl auch in diesem Fall: Eine hessische Zuchtvieh-Exportfirma hat mit einem Unternehmen in Kasachstan einen Kaufvertrag über mehrere hundert trächtige Milchkühe abgeschlossen.

Die trächtigen Kühe aus dem Landkreis gehören zu den ersten Tieren, die nun nach Kasachstan geliefert werden. Mit der ausdrücklichen Rückendeckung der Politik und den Verweis auf die Tabu-Liste hat der Miesbacher Amtsveterinär seine Unterschrift unter den Zollpapieren verweigert. Daraufhin zog der Zuchtverband für das Oberbayerisches Alpenfleckvieh e.V. vor das Münchener Verwaltungsgericht und bekam dort – Recht! Der gemeinnützige Verband tritt in der Region als Tiervermittler für die Ansässigen Bauern auf. Thorsten Glauber, Umweltminister Bayern, wird so zitiert:

 

Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze.

Per Eilentscheid wurde nun das Landratsamt verpflichtet die notwendigen Papiere für den Transport auszustellen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass mit der dreißig Tage dauernde  Quarantäne der Tiere an der ungarischen Außengrenze, aus dem einen Transport nach Kasachstan rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Viehtransporte stattfänden. Damit sei der Transport im Rahmen des deutschen Rechts zu erlauben. Das Wohl der Tiere spielte bei dem Urteil keinerlei Rolle. Es war eine Frage der Transport-Definition.

Gegen diese Entscheidung kündigt Bayerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister nun in der Süddeutschen Protest an:

 

Ich vertrete eine klare Haltung: Tierschutzwidrige Transporte in bestimmte Länder sind nicht hinnehmbar. Für diese Haltung kämpfen wir auch vor Gericht. Die Schlupflöcher für solche Transporte müssen geschlossen werden.

 

Das bayerische Umweltministerium, verantwortlich für die Einhaltung der nationalen und EU-weiten Regelungen zum Tierschutz, wird Beschwerde gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Und wir von der Tegernsser Stimme werden auch weiter am Thema dranbleiben. Auch der Zuchtverband für das Oberbayerisches Alpenfleckvieh e.V. soll zu Wort kommen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner