Vorsicht beim Fund von potenziellen Giftmüll

Aus aktuellem Anlass: Vorsicht beim Fund potenziell gefährlicher Flüssigkeiten oder Stoffe. Eine Dame aus Hausham hat eigentlich nur verantwortungsbewusst einen Kanister aus dem Wald entfernt. Jetzt spricht die Polizei eine Warnung aus.

Eine Spaziergängerin fand im Wald an der Gindelalmstraße in Hausham einen Plastikkanister. Der Inhalt: eine klare Flüssigkeit, laut Polizei habe es stark nach Chemikalien gerochen. Um dem Müll aus dem Wald zu schaffen und den Kanister mitsamt Inhalt fachgerecht entsorgen zu lassen, nahm die Haushamerin den Kanister nach Hause und stellte ihn in die Garage.
 
Als am ersten Weihnachtsfeiertag die Freiwillige Feuerwehr Hausham zu einem anderen Einsatz nur ein paar Häuser weiter ausgerückt war, nutzte die Frau die Gelegenheit und sprach die Feuerwehrler nach deren Einsatz an. Sie erklärte die Umstände ihres außergewöhnlichen Fundes und zeigte ihnen den Kanister.

Flüssigkeit konnte nicht klar identifiziert werden

Da die Einsatzkräfte die Flüssigkeit nicht sicher identifizieren konnten, sicherten sie ihn zunächst. Anschließend untersuchten sie ihn auf austretende und eventuell gesundheitsgefährdende Gase. Eine Eingrenzung, um welchen Stoff es sich dabei handeln könnte, war jedoch nicht möglich. Hinzugerufene Beamten der Polizeiinspektion Miesbach konnten in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr den Verdacht aus der Welt schaffen, dass es sich bei der unbekannten Flüssigkeit um Alkohol und somit um einen Schwarzbrand handeln könnte.
 
Aufgrund der Tatsache, dass vor Ort nicht abschließend geklärt werden konnte, worum es sich bei der Flüssigkeit handelt, wurde der Kanister mitsamt Inhalt durch die Polizei sichergestellt. Gegen den Eigentümer des Kanisters wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen eingeleitet.

Keine eigenmächtige Entsorgung von gefundenem Müll

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass im Falle des Auffindens von unbekannten und potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen diese nicht eigenmächtig entfernt oder bewegt werden sollen. Eine Verständigung der Feuerwehr sollte über die Notrufnummern 110 oder 112 geschehen.

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