Um genau dieses Spannungsverhältnis ging es auch auf der letzten Gemeinderatssitzung in Otterfing: Soll die Schule – immer wieder Tatort von Randalen – kameraüberwacht werden?
An der Otterfinger Schule wurde immer wieder randaliert, so zum Beispiel nach dem letzten Dorffest oder an Silvester. Die bei den Schäden entstandenen Kosten seien „gigantisch“, so Vizebürgermeisterin Ulrike Stockmeier auf der letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag Abend.
Die Gemeinde will derartige unliebsame Vorfälle zukünftig verhindern und diskutierte daher über die Installation von Überwachungskameras auf dem Schulgelände.
Geplant sind zunächst drei Kameras, deren Speicherkapazität eine Woche beträgt. So lange könnten die Daten ausgewertet werden, betonte Bürgermeister Jakob Eglseder. Zudem könnte die Anzahl der Kameras auf bis zu acht aufgestockt werden.
Sicherheitsmaßnahme oder Aktionismus?
Wie Eglseder erläuterte, sollen Hinweisschilder angebracht werden, die auf die Kameraüberwachung verweisen. Außerdem müssten die Nachbarn geschützt werden, sprich: Die Kameras gelte es so eizustellen, dass sie nicht die Privatsphäre der Anwohner verletzen.
Nicht jedem gefiel die Idee. Ironisch äußerte sich Max Ruf: Wann man denn dann auch den Bahnhof, den Skateplatz und den Fahrradständer überwache? Der SPD-Politiker machte keinen Hehl aus seiner Ablehnung und hinterfragte den gesellschaftlichen Nutzen der Installation:
Das ist Aktionismus.
Überzeugen konnte er jedoch den Rest des Gemeinderates nicht: Mit 14:2 Stimmen fiel die Entscheidung darüber, einen entsprechenden Antrag an die Regierung Oberbayern weiterzuleiten, klar für eine zukünftige Videoüberwachung aus.
Nicht jeder darf überwachen
Dabei ist die Gemeinde abhängig von der Prüfung durch die nächsthöhere Behörde. Denn nicht jeder darf überall aufzeichnen. Wer unter welchen Umständen überwachen darf, ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Demnach darf die Überwachung nur „zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke“ durchgeführt werden. Soweit die Videoüberwachung durch Gemeinden zur Gefahrenabwehr erfolgt, ist sie nur zulässig, wenn sie dazu geeignet und erforderlich ist und andere weniger tiefgreifende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
So formuliert es das bayerische Innenministerium auf Nachfrage. Dabei muss nicht nur vor Betreten des überwachten Bereichs erkennbar sein, dass Videoaufnahmen gemacht werden, sondern auch vom wem diese gemacht werden. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die Videoüberwachung räumlich auf die „gefährdeten“ Bereiche begrenzt ist – eine Anforderung, die Otterfing von sich aus erfüllen will.
Schließlich darf aber auch nicht alles aufgezeichnete Material angesehen werden – auch nicht von den überwachenden Gemeinden, die sich vor Vandalismus schützen wollen. So sind die Aufnahmen beispielsweise nur dann auszuwerten, wenn etwas vorgefallen ist, das dies rechtfertigt. Ein Diebstahl beispielsweise, der durch die Überwachung hätte verhindert werden sollen, oder bei einem Einbruch. In dem Fall muss das Material an die ermittelnde Behörde weitergegeben werden, die dann die Auswertung vornimmt.
SOCIAL MEDIA SEITEN