Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Die Anklage lautete sexueller Missbrauch von Kindern. Ein Mann soll mehrere Kinder auf dem Spielplatz angesprochen und Fragen mit sexuellem Hintergrund gestellt haben. Doch dem Gericht waren die Hände gebunden. Die Eltern wirkten schockiert.

Auf einem Spielplatz soll ein Schlierseer immer wieder Kinder angesprochen haben / Quelle: Pixabay

In einer Wohnsiedlung in Schliersee soll es vor zwei Jahren zu Vorfällen auf einem Spielplatz gekommen sein. Ein 53-jähriger Schlierseer soll dort immer wieder Kinder angesprochen haben. Deshalb musste er sich gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, immer wieder Kontakt zu Kindern aus der Siedlung aufgenommen zu haben. In den Sommerferien 2017 soll er einen 10-Jährigen angesprochen und gefragt haben, ob ihm denn schon Schamhaare wachsen und ob sein Penis denn schon steif werde. Die Mutter des Jungen wusste nach eigenen Angaben zunächst rund ein Jahr nichts von der Sache, sondern sei erst durch die Nachbarn aufmerksam gemacht worden. Daraufhin fragte sie ihren Sohn, der ihr dann alles bestätigt habe.

Anzeige

“Der war halt besoffen”

Eine zweite Mutter berichtete, dass er auch sie gefragt habe, ob ihr Sohn einen hoch bekommt. Auf dem Spielplatz habe er ihren Sohn auch schonmal direkt angesprochen, ob er einen hochbekomme oder seinen Penis schon gewaschen habe. „Der war halt besoffen und hat blöd dahergeredet“, erklärt sich die Zeugin das Verhalten des Mannes. Insgesamt sei der Angeklagt so gut wie immer betrunken. Das sagten alle Zeugen einvernehmlich aus.

„Mein Sohn hat jetzt kein Nachteil dadurch erlitten. Außer wenn er ihn manchmal beleidigt. Dann kommt er hoch und sagt es mir“, erklärt die zweite Mutter weiter. Grundsätzlich habe sie sich aber immer gut mit dem Angeklagten verstanden. Er habe ihr auch von seiner Kindheit erzählt und dass er sexuell missbraucht worden sei. Außerdem habe er ihr gegenüber bestätigt, dass er homosexuelle Neigungen habe. Insgesamt bekam man das Gefühl, dass der Mann in der Siedlung allseits bekannt war und man sich soweit auch mit ihm verstand.

Eine dritte Zeugin und deren Mann berichteten, dass der Angeklagte den Ehemann mal direkt im Beisein des Kindes angesprochen habe und auch ihn gefragt habe, ob der Sohn schonmal „einen Ständer“ gehabt habe. Eine letzte Zeugin berichtete, dass eine Nachbarin beobachtet hat, wie der Angeklagte ihre Tochter immer wieder im Gesicht gestreichelt und gesagt habe: „Gott, bist du lieb und süß.“

Gericht muss sich an Urteil anpassen

Der Angeklagte wurde durch einen Sachverständigen außerdem auf seine Schuldfähigkeit geprüft. Der kam zu dem Schluss, dass der Mann ein massives Alkoholproblem und hierdurch auch schon organische Schäden davongetragen habe. Unter anderem sei sein Denken sehr verlangsamt. Auch seine Gedächtnisfunktion sei nicht besonders gut. Er sprach sich für eine verminderte Schuldfähigkeit – nicht aber für Schuldlosigkeit – aus. Der Angeklagte selbst gab nur an, sich an die Vorfälle nicht mehr erinnern zu können – wohl weil er zu betrunken gewesen war.

Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten unter der Bedingung, dass sich der Mann in einen stationären Entzug begibt. Der Verteidiger berief sich auf ein Urteil am Bundesgerichthof. Hier hatte ein Beschuldigter zu einem Kind gesagt „Ich will dir an die Muschi fassen.“. Er wurde freigesprochen. Gleiches forderte er nun für seinen Mandanten. Richter Klaus-Jürgen Schmid schloss sich dem an. „Diesem Urteil kann sich das Miesbacher Amtsgericht nicht widersetzen“, erklärte er den schockierten Eltern in den Zuschauerreihen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner